26. Apr. 2024Kurz gemeldet

ÖGPP sieht gravierende Mängel im Psychotherapiegesetz

Es ermöglicht laut der Gesellschaft eine Ausbildung ohne Verpflichtung, sich praktisches Wissen in psychiatrischen Facheinrichtungen anzueignen.

Die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik findet es besorgniserregend, dass Psychotherapeut:innen im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen zukünftig nicht verpflichtet sind, zumindest Teile der praktischen Ausbildung an psychiatrischen Facheinrichtungen bzw. in medizinischen Institutionen zu absolvieren. Seitens der ÖGPP wurde angeregt, dass zumindest die Hälfte der praktischen Ausbildung im Rahmen des dritten Ausbildungsabschnitts in Einrichtungen der psychiatrischen Krankenbehandlung erfolgen soll. Diese Anregung fand aber keine Beachtung im nunmehr verabschiedeten Gesetz. Ebenso ist es nicht verpflichtend vorgesehen, dass bei Verdacht auf eine psychische oder körperliche Erkrankung vor Beginn der Psychotherapie eine ärztliche Abklärung durchgeführt werden muss.

APA-OTS
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