20. Juni 2016

Dr. Pichlbauer: Mit Kanonen auf Spatzen

Jetzt kommt das Mystery Shopping, und es kommt nicht nur dort, wo ein Verdachtsfall aufgrund statistischer Unregelmäßigkeiten vorliegt, sondern mittels Stichprobenplan. Geprüft wird eine ganze Menge, nicht nur das ungerechtfertigte Krankschreiben, nein, jede Versicherung darf selbst festlegen, was überprüft werden soll. In der Verordnung werden nur zwölf Vorschläge gemacht, was unter anderem in Betracht käme. Da findet man auch so offene Formulierungen wie „sonstige Vertragsverletzungen, z.B. der Behandlungspflichten“ oder „Einhaltung von Vertragsbestimmungen, welche die persönliche Leistungspflicht betreffen“.

Man kann nur hoffen, dass diese Pflichten sehr gut definiert sind – ansonsten ist hier sehr viel Interpretationsspielraum enthalten. Und genau der wird wohl auch genützt werden, wenn erkannt wird, dass die Ärzte zu ordentlich arbeiten, und alles keine Erfolgsstory wird. Denn viel wird, sieht man in die Vergangenheit, nicht zu holen sein.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune