Asylwerber im Gesundheitssystem
Alle Asylwerber sind in Österreich krankenversichert. Was bedeutet das für die Gesundheitssysteme in den Bundesländern? MT machte einen Rundruf bei Gebietskrankenkassen und Gesundheitslandesräten.
Asylwerber erhalten vom Innenministerium (oder vom Land) eine SV-Nummer und werden bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet. Damit haben sie sämtliche Sachleistungs-, jedoch keine Geldleistungsansprüche. Der Bund zahlt an die GKK pro Asylwerber vorab einen Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist gesetzlich geregelt und beträgt laut STGKK-Obfrau Mag. Verena Nussbaum heuer monatlich 79,59 Euro. Reicht diese Summe nicht, könne man die tatsächlichen Kosten nachfordern. In die tagespolitische Diskussion über Richtwerte oder Obergrenzen will Nussbaum nicht eingreifen, „persönlich“ wünscht sie sich aber, „dass Menschen, die medizinischer Hilfe bedürfen und denen diese auch gesetzlich zusteht, nicht zum Spielball oft gehässig geführter Auseinandersetzungen werden“.