Die Selbstverwaltung steht vor Gericht

Selbstverwaltung bedeutet, wir Versicherte verwalten uns selbst. Wir wählen dazu demokratisch aus unseren Reihen Funktionäre, die die Organe der Selbstverwaltung besetzen. Die stellen, theoretisch, unparteiische Mitarbeiter an, die dazu da sind, unsere Wünsche zu organisieren, die durch unsere Funktionäre geäußert werden, die wir deswegen auch Versicherungsvertreter nennen, weil sie uns in den Organen der Selbstverwaltung vertreten! Doch wie wählen wir unsere Versicherungsvertreter? Kaum jemand weiß das. Selbst Interessierte kennen ihre Vertreter nicht. Niemand kennt die!

Parteitreue Funktionäre

Es sind parteitreue Funktionäre ohne Namen, entsandt von den Fraktionen, die Arbeiterkammer- bzw. Wirtschaftskammerwahlen gewinnen. Ja, über diese Wahlen könnten wir, wenn wir das wüssten, „unsere“ Vertreter wenigstens ein bisschen mitbestimmen – wir wissen das aber nicht! Und Nicht-Erwerbstätige, z.B. Pensionisten? Die dürfen nicht mitstimmen. Es reicht, wenn sie zahlen. Gab es vor dem Zweiten Weltkrieg noch echte Sozialwahlen, bei denen wir direkt unsere Vertreter gewählt haben, wurde danach, aus Kostengründen, deren Wahl, provisorisch hieß es, an Kammerwahlen gebunden. Und so dominieren kämmerliche Funktionärseliten „unser“ Kassensystem, die sich „selbst verwalten“.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune