8. Apr. 2019 Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten

Ein Rahmen als Meilenstein

Ärztekammer und Hauptverband haben sich auf einen bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten geeinigt. (Medical Tribune 15/19)

Honorarvereinbarungen sollen regional abgeschlossen werden, wie Johannes Steinhart (links) und Alexander Biach erklärten.

Insgesamt 14 Primärversorgungseinheiten (PVE) existieren bereits in Österreich, nämlich in Wien, Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark. Weitere PVE befinden sich österreichweit in Umsetzung. Bis 2025 soll es etwa in Oberösterreich 25 PVE geben, in Wien sind bis dahin bis zu 36 zusätzliche PVE vorgesehen. Ziel ist es, mit 75 PVE österreichweit zehn Prozent der Bevölkerung zu versorgen. Nun haben Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einen bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten abgeschlossen. Von einem „Meilenstein zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Österreich“ sprechen Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK, und Hauptverbands-Vorstandsvorsitzender Dr. Alexander Biach. Der Gesamtvertrag ist als Rahmenvertrag zu verstehen: Er gibt die Eckpunkte zur neuen teambasierten Primärversorgung vor, lässt aber genügend Raum für regionale Ausgestaltung.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune