12. Feb. 2019Impfpflicht

Heikle Impf-Debatte: Wahrheit oder Pflicht?

Symbolbild: Ein Säugling, dem eine Impfung verabreicht wird.
FOTO: FATCAMERA / GETTYIMAGES

Aktuelle Masernausbrüche entfachen die Debatte um eine verpflichtende Impfung von Babys. Die Stimmen aus Gesundheitsministerium und Ärztekammer sind jedoch zurückhaltend. (Medical Tribune 7/19)

Eine Impfpflicht für medizinisches Personal muss her – das sagen satte 77 Prozent. „Auf keinen Fall“, meinen hingegen nur 23 Prozent. Das ist das Ergebnis der „Frage der Woche“ auf medonline.at. Ziemlich eindeutig, doch in der öffentlichen Debatte gehen die Forderungen noch weiter: Anlässlich der aktuellen Masernausbrüche in der Steiermark und zuletzt in Salzburg verlangen Gesundheitspolitiker nun eine Masern-Impfpflicht für Babys, wie etwa Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (VP). Zur Seite sprangen ihr Oberösterreichs Ärztekammer-Chef Dr. Peter Niedermoser sowie die oberösterreichische Apothekerkammer. „Dass die Gesundheitslandesrätin hier eine klare Meinung vertritt, die natürlich zu Diskussionen führt, ist positiv“, so Niedermoser. Auch Steiermarks Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (VP) plädiert für eine Impfpflicht als „Ultima Ratio“, laut Wiener Zeitung will er eine „Länderallianz“ für eine Impfpflicht bilden.

Ärztliche Aufklärung

Auf „ärztliche Aufklärung und rationale Beratung“ setzt hingegen Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Gesundheitspersonal sollte sich seines Berufsethos und seiner Vorbildfunktion bewusst sein, „für diese Berufe sollte ein aufrechter Impfstatus eine Selbstverständlichkeit sein“, meint Szekeres in einer Aussendung. Ergänzend dazu betont ÖÄK-Impfreferatsleiter Dr. Rudolf Schmitzberger: „Als Ärzte haben wir eine zusätzliche Verantwortung, es darf niemand durch uns oder unser Team zu Schaden kommen.“ Es sei daher, unterstreicht der Pädiater, „unsere Pflicht“ dafür zu sorgen, dass ein aufrechter Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen gegeben ist. „Diese soziale Verantwortung ist über das individuelle Grundrecht auf körperliche Integrität zu stellen“, appelliert Schmitzberger. Zu klaren Worten für eine (indirekte) Impfpflicht konnte sich auch das Sozial- und Gesundheitsministerium nicht durchringen: „Menschen im Krankenhaus sind schwach und krank. Es ist eine Frage der Verantwortung, derer wir uns bewusst sein sollten, dass wir vielleicht diese gefährden, die sich selbst nicht schützen können“, heißt es gegenüber Medical Tribune.

Spitalsträger gefordert

Und weiter: „Leider ist es in der Vergangenheit schon passiert, dass Personen im Krankenhaus mit impfpräventablen Erkrankungen wie Masern angesteckt werden. Besonders vulnerable Gruppen wie Neugeborene, Schwangere oder Immunsupprimierte müssen geschützt werden. Die Obsorge bzw. Verpflichtung, diese Personen zu schützen, ergibt sich alleine aus dem Behandlungsvertrag, den die Gesundheitseinrichtung mit dem Patienten schließt.“ Das Land Steiermark habe hier Vorbildwirkung, verweist das Ministerium auf den erforderlichen Impfnachweis in den Landeskliniken in sensiblen Bereichen. „Wobei bereits in vielen Krankenanstalten bei der Einstellung der Impfstatus abgefragt wird und der Kandidat nicht aufgenommen wird, wenn er nachweislich die erforderlichen Impfungen nicht hat.“ Dieser Forderung werde bereits, wie von Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt im ORF angesprochen, in den Spitälern Rechnung getragen, so das Ministerium.

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune