Wenn der Weg zurück unmöglich scheint…

…dann gibt es im Falle von langer Krankheit wie zum Beispiel einer Krebserkrankung, Burn-out oder einem schweren Unfall die Möglichkeit einer schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz – in unserem Fall an die Tara –, und zwar in Form der Wiedereingliederungsteilzeit.

Beansprucht werden kann diese schrittweise Rückkehr von Mitarbeiter:innen, die mindestens sechs Wochen durchgehend im Krankenstand waren und davor mindestens drei Monate im Betrieb beschäftigt waren. Der Vorteil für die Betroffenen liegt einerseits an der Abfederung der finanziellen Einbußen durch das verringerte Arbeitsausmaß, andererseits am sanften Austasten der Belastbarkeitsgrenzen.

In einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten – im Verlängerungsfall auch neun Monaten – kann das Beschäftigungsausmaß um maximal 50 Prozent reduziert werden und muss, in definierten Schritten, am Ende wieder der ursprünglichen Stundenanzahl entsprechen. Der Arbeitgeber bezahlt die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die Sozialversicherung ersetzt einen großen Teil der Differenz zum Ursprungsgehalt in Form des sogenannten Wiedereingliederungsgeldes. Wenn alle organisatorischen und bürokratischen Hürden genommen sind, kommen Betroffene am Ende auf circa 85 Prozent ihres ursprünglichen Einkommens. Auf diese Art und Weise gelingt es entweder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, langsam wieder in das volle Beschäftigungsausmaß zurückzukehren, oder es stellt sich in dieser Zeit zumindest klar heraus, wie das optimale Stundenausmaß aussieht.

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