14. Mai 2024Leitlinie Kompakt

Management von Epilepsien im Erwachsenenalter

Seit einigen Monaten liegt eine neue, gemeinsam mit der ÖGN entwickelte, deutsche S2k Leitlinie zum ersten epileptischen Anfall und zum Management von Epilepsien im Erwachsenenalter vor.1 Die Guideline unterscheidet sich methodisch erheblich von ihrem Vorgängerdokument und enthält auch eine Reihe neuer, bzw. geänderter Empfehlungen.

Alzheimer and epilepsy disorder, brain waves, holding a head in
Berit Kessler/AdobeStock

Bei der neuen Leitlinie handelt sich um ein konsensusbasiertes Dokument, dem aufgrund der strukturierten Konsensusfindung und des strukturierten Gremiums hohe Legitimation für die Umsetzung zugesprochen wird. Dr. Tim von Oertzen, ärztlicher Direktor der Uniklinik Würzburg und Mitglied des Leitlinienkomitees unterstreicht jedoch, dass Leitlinien zwar klare Handlungsempfehlungen formulieren, dass diese jedoch als „Handlungs- und Entscheidungskorridore" zu verstehen seien, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie oder einzelner Leitlinienempfehlungen müsse in der individuellen Situation geprüft werden nach dem Prinzip der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und der partizipativen Entscheidungsfindung.

Anfallssuppressives statt antikonvulsive Medikamente

Eine erste Änderung betrifft die Nomenklatur. Der Terminus „antikonvulsives Medikament“ wird ersetzt durch „anfallssuppressives Medikament“. Oertzen: „Diese Bezeichnung gibt das, was die Medikamente tun, besser wieder, denn sie wirken nicht gegen die Konvulsion, sie unterdrücken sie nur. Auch im Englischen spreche man nun nicht mehr von „antiepileptic drugs“, sondern von „antiseizure medication“. Die Leitlinie umfasst fünf Kapitel, nämlich das Management nach dem ersten epileptischen Anfall, die Pharmakotherapie, die Epilepsiechirurgie, komplementäre und supportive Therapieverfahren sowie psychosoziale Aspekte. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass die neue S2k-Leitlinie völlig neu konzipiert wurde und keine Aktualisierung oder Fortschreibung der bisherigen S1-Leitlinie darstellt.

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