13. Feb. 2024Österreichische Schlaganfall-Gesellschaft

ÖGSF 2024: Grenzen und offene Fragen bei Thrombektomie nach Schlaganfall

Die mechanische Thrombektomie nach Schlaganfall hat in bestimmten klinischen Situationen die Prognose deutlich verbessert. Allerdings sind die Informationen zur Indikationsstellung in den Leitlinien spärlich bzw. unscharf gefasst. Es gibt folglich eine Vielzahl von Situationen, in denen klinische Entscheidungen auf Basis sehr schwacher Evidenz getroffen werden müssen.

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Die deutsche S2-Leitlinie zum Management des akuten Schlaganfalls, an der auch die österreichischen und schweizerischen Fachgesellschaften beteiligt waren, hält fest, dass eine mechanische Thrombektomie indiziert ist „bei Patienten mit akutem ischämischem Schlaganfall, klinisch relevantem neurologischem Defizit und Verschluss einer großen Arterie im vorderen Kreislauf“, sofern zwischen Symptombeginn und Leistenpunktion nicht mehr als 6 Stunden liegen. Dieses sehr enge Zeitfenster kann unter bestimmten Umständen auf 24 und auch mehr Stunden erweitert werden. Idealerweise kommen für diese Therapie Patientinnen und Patienten mit prämorbid gutem Gesundheitszustand, einem NIHSS (National Institutes of Health Stroke Scale)-Score von mindestens 6 und einem ASPECTS (Alberta Stroke Program Early CT Score) von ebenfalls mindestens 6 infrage. Allerdings hält die Leitlinie auch hier fest, dass eine endovaskuläre Therapie „auch bei Patienten effektiv sein kann, auf die diese Kriterien nicht zutreffen“.

Damit ergeben sich im klinischen Alltag zahlreiche Situationen, in denen die Indikation zur Revaskularisierung mittels Thrombektomie keineswegs trivial ist, so Prof. Dr. Patrik Michel, Universität Lausanne. In der Schweiz gelten als Kriterien für Thrombektomie sowie für intravenöse Thrombolyse ein prämorbider Wert von maximal 3 auf der Rankin-Skala (entsprechend einer mäßiggradigen Beeinträchtigung), eine Lebenserwartung bei akzeptabler Lebensqualität von mindestens 3 Monaten sowie ein NIHSS-Wert von mindestens 4 und/oder ein Defizit, das zu Behinderung führt. An Michels Zentrum ist ein weiteres Kriterium eine Kernzone des Infarkts, die nicht größer sein darf als drei Viertel des gesamten ischämischen Gebietes. Michel: „Das schützt uns davor, dumme Sachen zu machen.“

Widersprüchliche Empfehlungen beim leichten Schlaganfall

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