27. Mai 2024Kurz gemeldet

Fehlende Voraussetzungen für Ausbildung in Hospiz- und Palliativpflege

Die Österreichische Palliativgesellschaft fordert eine dafür notwendige Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Mit einer Novelle hat das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) wurde bereits 2017 dem erhöhten Anforderungs- und Qualifikationsbedarf Rechnung getragen und eine Spezialisierung für DGKP im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung eingeführt (§ 22b GuKG). In den Erläuterungen zum Gesetz wird dazu festgehalten, dass die Ausbildung und Ausübung der neuen Spezialisierung erst „nach Erlassung von Durchführungsbestimmungen einschließlich Festlegung von Qualifikationsprofilen möglich sein werden“.

Diese Durchführungsbestimmungen sind noch immer nicht erlassen, kritisiert Dr. Michael Halmich, Jurist und Ethikberater im Gesundheitswesen, als Rechtsbeistand in den Vorstand der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) kooptiert. Die OPG fordert daher die verantwortliche Gesundheitspolitik zum Handeln auf, um die Voraussetzungen zu schaffen, damit die im GuKG beschlossene – und von der OPG begrüßte – Spezialisierung auch zum Wohle der Palliativpatientinnen und Palliativpatienten umgesetzt werden könne, erklärt Dr. Halmich.

APA-OTS
Die gesamte Presseaussendung können Sie hier nachlesen.