30. Okt. 2023Frühe Hinweise

ÖGP 2023: Parasomnien und neurodegenerative Erkrankungen

Szenisches Verhalten und andere Verhaltensauffälligkeiten im Schlaf können eine enorme Belastung für eine Partnerschaft sein. Die Differenzialdiagnose von Parasomnien ist unter anderem deshalb wichtig, weil REM-Schlaf-Verhaltensstörungen oft der erste Hinweis auf eine sich entwickelnde neurodegenerative Erkrankung sind.

Inhaltsverzeichnis
Somnambulist in eye mask with soft pillow on beige background, space for text. Sleepwalking
New Africa/AdobeStock

Parasomnien sind unerwünschte und unangemessene Verhaltensweisen, die aus dem NREM- oder REM-Schlaf heraus auftreten, nicht willkürlich gesteuert sind und zu den nichtorganischen Schlafstörungen gezählt werden. Es wird geschätzt, dass 2–6% der Erwachsenen unter Parasomnien leiden. Bei Betroffenen und ihren Partnerinnen und Partnern besteht oft ein hoher Leidensdruck, da nicht nur der Schlaf gestört ist, sondern auch eine Eigen- und Fremdgefährdung bestehen kann. Charakteristisch für Parasomnien ist, dass Angst und Emotionen eine große Rolle spielen.

NREM-Parasomnien

In der ersten Nachthälfte dominiert der Tiefschlaf. Die in dieser Phase auftretenden NREM-Parasomnien, die häufig schon in der Kindheit beginnen, werden auch Arousalstörungen genannt. „Es handelt sich um eine Art inkomplettes Erwachen aus dem Tiefschlaf“, erklärt Priv.-Doz. Dr. Michael Saletu, Bereich Schlafmedizin, LKH Graz II, Standort Süd. „NREM-Parasomnien sind viel häufiger als Parasomnien, die aus dem REM-Schlaf heraus auftreten.“ Die bekanntesten Formen der NREM-Parasomnien sind der Pavor nocturnus (nächtliches Aufschreien oder Nachtschreck; kommt vor allem im Kindesalter vor), Confusional Arousals (Schlaftrunkenheit) und der klassische Somnambulismus (Schlafwandeln). Häufig wird auch die Diagnose einer kombinierten NREM-Parasomnie gestellt. Differenzialdiagnostisch wichtig ist, dass Schlafwandler geöffnete Augen haben. Bei NREM-Parasomnien gibt es keinen Hinweis auf neurodegenerative Langzeitfolgen.

Um den Inhalt zu sehen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.