Teil 8: Frau H. hat keinen Appetit mehr

ältere Frau 90 Jahre alt, die von einer Krankenschwester gefüttert wird
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Müdigkeit, Appetitlosigkeit und Sturzneigung machen Frau H. das Leben schwer. Welche Medikamente kommen als Auslöser für ihre Beschwerden infrage?

Die Patientin: Heimbewohnerin Frau H., 85 Jahre, 156 cm, 49 kg, ist mittels Rollator im Zimmer mobil, braucht Hilfe beim Essen, Pflegestufe 4. Medizinische Diagnosen: Alzheimer Demenz, Depression, Hepatopathie, Osteoporose.

1 Zustand laut Pflegedokumentation

  • Seit etwa drei Monaten hat sich der körperliche und geistige Zustand der Heimbewohnerin deutlich verschlechtert. Frau H. ist zunehmend müde, schläfrig und apathisch, zieht sich immer mehr zurück und zeigt kognitive Verschlechterungen.
  • Aufgefallen ist auch eine Verminderung des Appetits bis hin zur Nahrungsverweigerung. Ein Gewichtsverlust von vier Kilogramm innerhalb der letzten sechs Monate wurde dokumentiert.
  • Die Bewohnerin kann nun nicht mehr selbstständig gehen, in den letzten zwei Wochen hat sie drei Stürze erlitten.
  • RR: 105/65 (manchmal auch niedriger), Puls 72

Die derzeitige Medikation der Heimbewohnerin:

Allopurinol Hexal® Tbl. 100 mg 0-1-0-0
Thyrex® Tbl. 75 mcg ½-0-0-0
Ebixa® Ftbl. 20 mg 1-0-0-0
Mirtel® Ftbl. 30 mg 0-0-0-1 (Dosiserhöhung von 15 mg auf 30 mg wegen nächtlicher Unruhe vor 6 Mon) 0-0-0-1
Risperidon Ftbl. 1 mg (seit vier Monaten) 0-0-0-1
Sertralin Ftbl. 50 mg 1-0-0-0
Temesta® Tbl. 1,0 mg 0-0-0-1
Molaxole® Plv. 13,125g/Btl 1-0-0-0 jeden 2. Tag
Oleovit® D3 Tr. 400 I.E./Tr. 30 Tr. jeden Freitag

Laborwerte (vor 3 Monaten):

Kreatinin 1,0 mg/dl (0,4–0,9 mg/dl)
Hb 10,9 g/dl (12–16 g/dl)
GGT (5–39 U/l)
GOT 41 U/l (5–35 U/l)
GPT 32 U/l (5–35 U/l)

Hinweise: Die im Fall angeführten Fertigarzneimittel wurden wertfrei für die enthaltenen Wirkstoffe bzw. -kombinationen ausgewählt. Die genannten Produkte stehen damit für alle vergleichbaren Präparate. Bei den Fallbeispielen handelt es sich um Lehrbeispiele, die möglichst praxisnah formuliert wurden. Es besteht daher keinerlei Abklärungsbedarf hinsichtlich einer allfälligen Pharmakovigilanzmeldung. 

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