Teil 4: Herz außer Takt

Herr D. wäre ja noch selbstständig mobil. Doch seit Jahren treten immer wieder Herz-­Kreislauf-Störungen auf, die zuletzt eine Aufnahme ins Pflegeheim notwendig machten.(MM-Geriatrie Teil 4)

Der Patient:

Heimbewohner Herr D., 78 Jahre (176 cm, 80 kg), ist mittels Rollator selbstständig mobil.
Medizinische Diagnosen: Hypertonie, Vorhofflimmern, Hypercholesterinämie, Zustand nach Myokardinfarkt vor 8 Jahren, geringgradige Demenz, benigne Prostatahyperplasie.

1 Zustand laut Pflegedokumentation

1 Der Bewohner ist orientiert und selbstständig, er braucht lediglich Hilfe bei der Körperpflege.
2. Seit Jahren treten immer wieder Herz-Kreislauf-Störungen auf (Schwindel, Übelkeit, Herzrasen, Synkopen und Sturzneigung). Da Herr D. trotz mobiler Betreuung nicht mehr zu Hause zurechtkam, erfolgte vor einem Jahr die Aufnahme ins Heim.
3. Vor zwei Monaten kam es aufgrund von Synkopen und Rhythmusstörungen zu einem Spitalsaufenthalt. Die Herz-Kreislauf-Symptome persistierten jedoch auch nach der Entlassung.
4. Der Patient lehnt eine neuerliche Spitalseinweisung ab.
5. RR: stark schwankend! 130/70–150/85, zeitweise gröbere Ausreißer nach unten und oben.

Die derzeitige Medikation der Heimbewohners:

Amlodipin Tbl. 10 mg  ½-0- ½ -0
Ramipril Tbl., 10 mg 1-0-1-0
Lasix® Tbl. 40 mg 1-0-0-0
Nomexor® Tbl. 5 mg ½-0-0-0
Thrombo® ASS Ftbl. 100 mg 0-1-0-0
Xarelto® Ftbl. 20 mg 1-0-0-0
Simvastatin Ftbl. 40 mg 0-0-1-0
Fluoxetin Gen. Kps. 20 mg 1-0-0-0
Trittico® ret. Tbl. 75 mg 0-0-1-0
Donepezil Ftbl. 5 mg 0-0-1-0
Alna® ret. Kps. 0,4 mg 0-0-1-0
Pantoloc® Ftbl. 20 mg 1-0-0-0
Paspertin® Ftbl. 10mg 1-1-1-0

 

Laborwerte:

Na+ 135 mmol/l (134-150)
Kreatinin 1,06 mg/dl (0,84-1,36)
Cholesterin 170 mg/dl (150-220)

 

Hinweise: Die im Fall angeführten Fertigarzneimittel wurden wertfrei für die enthaltenen Wirkstoffe bzw. -kombinationen ausgewählt. Die genannten Produkte stehen damit für alle vergleichbaren Präparate.
Bei den Fallbeispielen handelt es sich um Lehrbeispiele, die möglichst praxisnah formuliert wurden. Es besteht daher keinerlei Abklärungsbedarf hinsich
tlich einer allfälligen Pharmakovigilanzmeldung. 

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