12. Okt. 2024Kurz gemeldet

Alleingeburt ist in Österreich nicht erlaubt

Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) zeigt den Unterschied zwischen „Hausgeburt“ und "Alleingeburt" auf und verweist auf die Risiken, wenn eine Geburt ohne fachliche Begleitung zu Hause durchgeführt wird.

Abgeschnittenes Bild einer lächelnden schwangeren Frau und ihrer Hebamme zu Hause
Foto: KAMPUS/AdobeStock

Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG), der Kammer aller Hebammen in Österreich, stellt klar: „Man muss zwischen Hausgeburt und Alleingeburt in aller Deutlichkeit unterscheiden. Die Hausgeburt wird von einer Hebamme geleitet und findet unter ihrer fachlichen Begleitung bei der Gebärenden daheim statt. Bei einer Alleingeburt, die in Österreich nicht erlaubt ist, findet die Geburt ohne fachliche Unterstützung statt. Davor sprechen wir als ÖHG eine klare Warnung aus. Von Seiten des Österreichischen Hebammengremiums ist es uns zudem ein großes Anliegen, dass die beiden Begriffe auch in den Medien richtig verwendet werden, damit Schwangere diese völlig unterschiedlichen Formen einer Geburt nicht falsch zuordnen.“

Österreichisches Hebammengremium (ÖHG)