20. Jän. 2022

7 Fallstricke beim Apothekenverkauf

Die heimische Apothekenlandschaft befindet sich im Wandel und auch die zahlreichen COVID-19-Testungen haben den Mitarbeitern und Betreibern von niedergelassenen Apotheken so einiges abverlangt. Nach einer sehr intensiven durch die Coronapandemie geprägten Zeit stellt sich für so manchen Apotheker im Jahr 2022 die Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, um meine Apotheke zu verkaufen? 

Ihr One-Stop-Apothekengeschäft
iStock/Yuri_Arcurs

Falls Sie darüber nachdenken, Ihre Apotheke zu verkaufen, dann sollten Sie dabei nicht nur wirtschaftliche Überlegungen anstellen, sondern vor allem auch darüber reflektieren, wie es Ihnen persönlich dabei geht und ob Sie nach einem möglichen Verkauf Ihrer Apotheke auch entsprechend zufrieden mit Ihrer Entscheidung sind. 

Jeder, der schon einmal mit dem Gedanken gespielt hat, seine Apotheke zu verkaufen, merkt sehr schnell, dass es emotional gesehen gar nicht so einfach ist, die eigene Apotheke, in welche man sehr viel Herzblut investiert hat, zu verkaufen. Man wünscht sich jemanden, der ein ordentliches Anbot stellt und gleichzeitig fürsorglich das eigene Lebenswerk in seine Obhut nimmt

Darüber hinaus darf auch der organisatorische Aufwand, der mit einem Apothekenverkauf einhergeht, nicht unterschätzt werden. Zudem gibt es weitere Fallstricke, die es beim Apothekenverkauf zu beachten gilt. 

7 Fallstricke, die Sie beachten sollten

  1. Rentabilität der Apotheke im Blick behalten – der Käufer muss bei der Bank seine Finanzierungsanfrage gut argumentieren können und v.a. auch offene Umsatz- und Rentabilitätspotenziale darlegen 
  2. Nicht-Offizinumsätze wie Altenheimbelieferungen vertraglich regeln – diese können den Wert entsprechend positiv beeinflussen
  3. Mietvertragsnachfolge regeln, evtl. Dauer des Mietvertrags verhandeln – auch das beeinflusst evtl. das Interesse potenzieller Käufer
  4. Zeitnah eine Finanzierungszusage vom Interessenten einfordern, weil dies oftmals kurz vor der Übergabe ein Problem darstellt
  5. Einigung über Anlagevermögen: was verbleibt in der Apotheke und was nicht? (bspw. PKW?)
  6. Einigung über Wert des Warenlagers: handelsüblicher Wert des Lagers zum AEP minus Abschlag im unteren einstelligen Prozentbereich, ermittelt via Stichtagsinventur
  7. AVRAG schützt Arbeitnehmer nach Betriebsübernahme, eine unmittelbare Personalbereinigung vor und nach der Übernahme ist somit unmöglich

Fazit: 

Sie sehen, dass es gar nicht so unkompliziert sein kann, wenn man seine Apotheke verkaufen möchte. Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Apotheke haben, dann unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Als professioneller Ansprechpartner im Bereich der Apothekenberatung stehen wir Ihnen von der Potenzialanalyse bis zur Schlüsselübergabe jederzeit zur Verfügung.

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