16. Aug. 2017

Alternativen zu Sterbehilfediskussionen gefordert

16.08.2017 – Das Fazit einer Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie (ÖGPP) und Psychosomatik zum Thema Sterben lautet aktuell, dass die Umsetzung von Sterbewünschen nicht die Aufgabe von ÄrztInnen sein kann.

Der Hintergrund dieser aktuellen Stellungnahme sind immer wieder auftretende „Sterbe- und Suizidhilfe“-Diskussionen aus Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Belgien oder Deutschland. In den Niederlanden erfolgt die Tötung auf Verlangen mittlerweile schon bei rund 8.000 Fällen jährlich.

ÄrztInnen sind mit ihrem hippokratischen Eid dazu verpflichtet, Menschen zu helfen und ihnen durch ihr Handeln nicht zu schaden. Die ÖGPP sieht es daher auch als die zentrale Aufgabe des ärztlichen, speziell psychiatrisch-psychotherapeutischen Handelns, Menschen bei der Bewältigung und Überwindung von psychischen und psychosozialen Lebenskrisen zu unterstützen. Die Hilfe bei der Umsetzung von Sterbewünschen sei aus Sicht der ÖGPP grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe.

Auch lehnt die ÖGPP Änderungen der gesetzlichen Situation zum Thema Sterbe- und Suizidhilfe in Österreich ab, insbesondere eine Reform des Paragrafen 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“) sowie des Paragrafen 77 StGB („Tötung auf Verlangen“). Denn die in der Öffentlichkeit verstandene „Sterbehilfe“ habe eher mit diesen beiden strafrechtlichen Tatbeständen zu tun, als mit ärztlicher Hilfe für Menschen am Ende ihres Lebens. Auch würde es laut ExpertInnen der ÖGPP oftmals zu der missbräuchlichen Verwendung des Begriffs „Sterben in Würde“ kommen.

Andererseits weist die ÖGPP darauf hin, dass das Thema meist viel zu unreflektiert diskutiert werde. Man vernachlässige dabei oft Ängste von Betroffenen sowie Nichtbetroffenen in Bezug auf unerträgliche Schmerzen, hilflosem Ersticken oder anderen zur Last zur fallen. Hier wäre es die Aufgabe der betreuenden Personen, die möglichen Begleitumstände des Sterbens zu mildern oder zu beseitigen.

Abschließend stellt die ÖGPP fest, dass Sterbewünsche sich oftmals schon im Rahmen der Vermittlung von Möglichkeiten der palliativen Medizin beziehungsweise dann unter entsprechender, individuell angepasster antidepressiver Behandlung relativieren ließen. Daher fordert die österreichische Fachgesellschaft den Ausbau hospiz- und palliativmedizinischer Angebote in Österreich und eine vermehrte Einbindung der Psychiatrie und Psychotherapie.

Quelle: APAMED