Schweizer voten für Hausärzte
WIEN/BERN – Die Schweizer hievten per Abstimmung die medizinische Grundversorgung inklusive Stärkung der Hausarztmedizin in den Verfassungsrang. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bleibt, allerdings erhält der Bund in der Aus- und Weiterbildung und bei der Leistungsabgeltung mehr Befugnisse.
„Der heutige Tag ist ein berufspolitischer Erfolg“, freute sich Dr. Jürg Schlup, Präsident des Berufsverbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), über das Abstimmungsergebnis vom 18. Mai. Satte 88 Prozent der Eidgenossen stimmten an diesem Tag einem neuen Verfassungsartikel zu. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab, in den westlichen Kantonen fiel die Zustimmung am höchsten aus. Zum Hintergrund: Die Vorlage war ein vom Parlament erarbeiteter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Diese Initiative wurde 2010 als Reaktion gegen sinkende Einkommen eingereicht und hatte zum Ziel, die Arbeit von Hausärzten höher zu bewerten und besser zu honorieren.