26. Feb. 2019

Zielgerichtete Therapien erobern weiter die Hämatoonkologie

NCI

2018 gab es wieder zahlreiche praxisrelevante Erkenntnisse aus klinischen Studien und einige relevante Neuzulassungen, schreibt OÄ Priv.-Doz. Dr. Alexandra Böhm, Hanusch-Krankenhaus Wien, im krebs:hilfe!-Jahresrückblick 2018. So zeigte sich, dass die Gabe von Sorafenib und Midostaurin bei FLT3-positiver akuter myeloischer Leukämie (AML) in der Erhaltungstherapie nach allogener Stammzelltransplantation das Langzeitüberleben deutlich verbessert. Diesen Daten gemäß sollte dieses Therapiekonzept zukünftig standardmäßig gegeben werden. Für die AML-Therapie neu zugelassene Substanzen sind der CD33-Antikörper Gemtuzumab Ozogamicin und CPX-351, eine liposomale Formulierung von Cytarabin und Daunorubicin. Für Quizartinib, einen FLT3-Inhibitor, wird eine baldige Zulassung erwartet. Für die in den USA bereits zugelassenen AML-Therapeutika Enasidenib (IDH2-Inhibitor) und Ivosidenib (IDH1-Inhibitor) ist eine EU-Zulassung nicht absehbar.

Ein interessanter Therapieansatz wurde in der deutschen FLYER-Studie untersucht, in der R-CHOP bei jungen Patienten mit diffus-großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) und günstiger Prognose bei gutem Ansprechen auf vier Zyklen, erfolgreich reduziert wurde. Am meisten im Gespräch war nach Zulassung von Axicabtagen Ciloleucel beim r/r DLBCL und dem primär mediastinalen BCL und Tisagenlecleucel bei r/r ALL sowie r/r DLBCL der Einsatz der Chimeric Antigen Receptor (CAR) T-cells.

Bei den myeloproliferativen Erkrankungen wurde eine randomisierte Phase-III-Studie abgeschlossen, in der Peg-Interferon α-2b vs. Hydroxyurea bei Patienten mit Polycythaemia vera verglichen wurde. Peg-Interferon α-2b war in Hinblick auf das hämatologische und molekulare Ansprechen deutlich überlegen – bei guter Verträglichkeit – und wurde von der EMA im Jänner 2019 zugelassen. Beim multiplen Myelom wurde 2018 die MAIA-Studie, eine wichtige Studie für ältere Patienten publiziert, bei der Daratumumab/Lenalidomid(Rev)/Dexamethason(Dex) vs. Rev/Dex untersucht wurde und ein klarer Vorteil für die Kombination mit dem Antikörper zu beobachten war.

Sie finden einen Auszug – die praxisrelevanten Erkenntnisse – in der krebs:hilfe! 1–2/19 auf Seite 26. Den gesamten Artikel finden Sie auf Seite XXXV im Dossier, das Sie hier downloaden können.