Univ.-Prof. Dr. Helmut OfnerVeröffentlicht am: 2. Okt. 2020
Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit der rechtlichen Bedeutung der ärztlichen Dokumentationspflicht auseinandersetzen. Im konkreten Fall hätte bei der Wiederaufnahme eines Patienten mit Insultverdacht eine „normale klinische Aufnahmeuntersuchung“ erfolgen müssen, die auch eine „grob neurologische Untersuchung“ beinhaltet hätte. Eine solche Untersuchung wurde jedoch nicht dokumentiert.