COVID-19 Investitionsprämie für Apothekerinnen und Apotheker
Um die österreichische Wirtschaft infolge der Corona-Krise zu unterstützen, soll mit der Investitionsprämie ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen und damit ein Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Lockdown geleistet werden. Die Antragstellung für die nicht rückzahlbare Investitionsprämie ist bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) in der Zeit vom 1.9.2020 – 28.2.2021 möglich.
Welche Investitionen werden in welcher Höhe gefördert?
Die COVID-19 Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Förderfähig sind damit auch geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten max. 800 Euro) als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern es sich dabei um eine Neuanschaffung für die Apotheke handelt. Leasingfinanzierte Investitionen sowie Investitionen mit Mietkauf-Option sind förderbar, wenn sie in der Apotheke aktiviert werden.
Generell gilt ein Fördersatz von 7 Prozent (z.B. für Investitionen in Tara, Kassensystem, Mobiliar, Geräte, Ausbau der Apotheke etc.). Werden die in den Förderrichtlinien definierten Voraussetzungen hinsichtlich „Ökologisierung“, „Digitalisierung“ oder „Gesundheit“ erfüllt, gilt ein Fördersatz von 14 Prozent (z.B. für Investitionen in Klimatisierung und Kühlung, die thermische Gebäudesanierung, E-Fahrzeuge, Investitionen in die Nutzung der digitalen Verwaltung, Neuanschaffung von Software, Einrichtung/Weiterentwicklung eines Webshops, etc.).