Inventur in der Apotheke
Alle Jahre wieder steht die Inventur vor der Tür. Was dabei aus steuerlicher Sicht zu beachten ist. (Pharmaceutical Tribune 1/19)
Die jährliche Inventur in der Apotheke ist eine zeitliche sowie logistische und meist nicht sehr beliebte Herausforderung. Eine Erleichterung kann durch die Umstellung auf eine permanente Inventur erfolgen. Bei der Bewertung der Inventur sind auch erhaltene Rabatte sowie Preisminderungen zu berücksichtigen. Das Einkommensteuergesetz schreibt vor, dass zu jedem Bilanzstichtag eine Bestandsaufnahme (Inventur) durchzuführen ist. Die Inventur erfolgt grundsätzlich in Form einer körperlichen Bestandsaufnahme der einzelnen Wirtschaftsgüter. Das bedeutet in der Regel Messen, Zählen oder Wiegen der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter.
Möglichkeiten der Inventur
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Inventuraufnahme:
1. Stichtagsinventur: Grundsätzlich hat die körperliche Bestandsaufnahme am Ende des letzten Arbeitstages im alten Wirtschaftsjahr oder zu Beginn des ersten Arbeitstages im neuen Wirtschaftsjahr zu erfolgen. Der Aufnahmestichtag kann aber auch innerhalb von drei Monaten vor bzw. zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag liegen. Wird die Inventuraufnahme nicht am Ende des Wirtschafsjahres durchgeführt, ist sicherzustel len, dass für die am Aufnahmestichtag ermittelten Bestände eine wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung auf den Bilanzstichtag erfolgen kann. Die dazwischen eintretenden Bestandsver änderungen müssen dazu allerdings nicht nach Art und Menge (artikelgenau) aufgezeichnet werden.
2. Permanente Inventur: Abweichend von den Regelungen über die Stichtagsinventur darf die körperliche Bestandsaufnahme auch auf das Geschäftsjahr verteilt werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Jeder Bestand muss einem Arbeitsund Inventurplan folgend (gruppenweise) zumindest einmal im Geschäftsjahr körperlich aufgenommen werden.
- Im Rahmen der ordnungsmäßigen Lagerbuchführung ist sicherzustellen, dass für sämtliche Vorräte durch mengenmäßige (in der Regel artikelgenaue) Verrechnung aller Zuund Abgänge die zu bewertenden Bestände hinsichtlich Art und Menge zum Bilanzstichtag ermittelt werden können (fortschreiben bzw. rückrechnen).
- Das Ergebnis der ordnungsmäßigen Lagerbuchführung wird mit den Einzelwerten als Inventar der Bilanz zugrunde gelegt.
Bewertung der Inventur
Bei einer mit dem Warenwirtschaftssystem durchgeführten Inventur wird grundsätzlich eine Bewertung auf Basis der Apothekeneinstandspreise (AEP) durchgeführt. Für die Inventurbewertung sind allerdings davon noch die vom Großhandel sowie von den Direktlieferanten erhaltenen Rabatte (in Form eines pauschalen Abschlages) abzuziehen. Bei Preisminderungen zu Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres kann durch eine Abwertung der Lagerwertverlust bereits berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Rabatten sowie Preisminderungen führt zu einem geringeren Inventurwert (und somit höheren Wareneinsatz), was zu einer Minderung des steuerlichen Ergebnisses führt.