Masern: Vermeintliche „Kinderkrankheit“ bleibt das Problemkind Nummer 1
Die wesentlichste Neuerung im Impfplan betrifft die MMR-Impfung. Das hat gute Gründe – Kinder müssen schon früh vor Masern geschützt werden. (Medical Tribune 4/18)
„Jedes einzelne Bundesland war 2017 von Masern betroffen“, betont Priv.-Doz. Dr. Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung für Impfwesen des Gesundheitsministeriums gleich eingangs bei der Präsentation des Impfplanes für 2018. Nicht zuletzt deshalb betrifft die wesentlichste Neuerung im Impfplan die MMR-Impfung: Die Erstimpfung ist weiterhin ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen, die Zweitimpfung soll erst drei Monate später verabreicht werden. Erfolgt die Erstimpfung aus irgendeinem Grund erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres, soll die zweite Impfung weiterhin frühestmöglich, jedoch mit einem Mindestabstand von vier Wochen, appliziert werden.
Masern auf Geburtenstation
Insgesamt wurden 2017 in Österreich 95 Masernfälle verzeichnet. Dass darunter auch „Health Care Worker“ waren, findet die Expertin besonders bestürzend. Welche drastischen Folgen es haben kann, wenn Gesundheitspersonal nicht über ausreichenden Impfschutz verfügt, zeigen die Ereignisse, die sich um den Jahreswechsel in einem Spital in Göteborg abgespielt haben: Ein mit Masern infizierter Mitarbeiter habe sich auf der Neugeborenenstation aufgehalten und damit binnen zwei Tagen 54 Säuglinge einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt, so Paulke-Korinek. Alle Familien mussten im Anschluss kontaktiert werden, „mehrere Dutzend“ Säuglinge bekamen vorsichtshalber Immunglobulin, wie der ORF berichtete.
Wer gilt als geschützt? Nur Personen, die entweder zwei schriftlich dokumentierte Lebendimpfungen oder einen entsprechenden Titer nachweisen können. Paulke-Korinek hält fest: „Wenn jemand sagt, er hatte mal so Tupferl, dann gilt das nicht.“