Welchen Nutzen hat eine Praxisgemeinschaft?
IM UNTERSCHIED ZU Gruppenpraxen nutzen bei Praxisgemeinschaften Ärzte gemeinsame Ressourcen, wirken aber nach außen unabhängig voneinander. Im Vordergrund steht bei solchen Regiegemeinschaften die Aufteilung der Kosten oder das Nutzen von Einkaufsvorteilen. Dabei tun sich meist Kollegen zusammen, die ein gemeinsames geschäftliches Interesse haben und sich gut verstehen. Das Spektrum reicht von gleichberechtigten Medizinern, die eine Art Ärztezentrum gründen und die Kosten zu gleichen Teilen übernehmen, bis zu Ärzten, bei denen ein Kollege einen freien Raum in der Praxis zur Verfügung stellt und dafür Nutzungsentgelt kassiert. Neben den geteilten Kosten kann man Einkaufsvorteile erkämpfen und gemeinsam abgeschlossene Versicherungen billiger verhandeln. Und das alles, ohne – wie in der Gemeinschaftspraxis – eine Art berufliche Ehe schließen zu müssen.
DAS EINSPARPOTENZIAL durch die gemeinsame Nutzung von Räumen, Geräten und die Verteilung der Personalkosten ist nicht unerheblich. Auch für die Patienten ist die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach nur von Vorteil. Sie finden an einem Ort ein vergrößertes Angebot und ersparen sich Wege. Dazu kommt der in vielen Patientenbefragungen geäußerte subjektive Eindruck, dass der Hausarzt in ein Netzwerk eingebunden ist und dadurch leistungsfähiger ist. Allerdings erfordert – wie grundsätzlich jede geschäftliche Kooperation – diese Art der Zusammenarbeit Spielregeln. Die Definition der Nutzungszeiten, die Bezahlung von Investitionen und Reparaturen, Reinigungskosten sowie Aufteilung der Personalkosten sollten unbedingt in einer gemeinsamen Nutzungsvereinbarung schriftlich geregelt werden. Es darf auch nicht auf eine klare Regelung von Kündigung und Ausstieg aus der Kooperation vergessen werden. Gemeinsame Wege können sich schließlich auch wieder trennen.