8. Juni 2016

Verhaltensauffälligkeit ist nicht gleich ADHS

Die Verdachtsdiagnose ADHS steht schnell einmal im Raum, wenn ein Kind verhaltensauffällig ist. Bis diese Diagnose tatsächlich ­fixiert ist, braucht es eine umfangreiche Abklärung. Denn viele Kinder haben ganz andere Probleme, war am Pädiatrischen Frühling zu hören.

Ob Heinrich Hoffmanns Zappelphilipp unter einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom litt, ist leider nicht mehr eruierbar. Aufmerksamkeitsstörung, Hyperaktivität und Impulsivität allein reichen für die Diagnose jedenfalls nicht aus. Definitionsgemäß müssen die Störungen länger als sechs Monate bestehen, vor dem zwölften Lebensjahr begonnen haben, zumindest zwei Lebensbereiche (Familie, Freizeit, Schule, …) betreffen und zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Partizipation und Integration des Kindes führen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune