Apothekengesetz: Apotheken bekommen diagnostische Kompetenzen
Das Apothekengesetz wird grundlegend reformiert. Lege artis sind künftig Medikationsanalysen sowie einfache Gesundheitstests inklusive Nasen-/Rachenabstriche und kapillarer Blutabnahme. Impfen ist nicht dabei. Die Ärztekammer ist trotzdem wenig erfreut. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 10. November.
Das Gesundheitsministerium (BMSGPK) hat am 20. Oktober einen Entwurf des Apothekengesetzes (ApoG)* in Begutachtung geschickt. Es handle sich um die „erste umfassende Novelle seit 1984“, gab Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung tags darauf bekannt. Die bundesweit 1.400 Apotheken seien für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen.
„Mit dem neuen Gesetz können wir die hohe Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser nützen“, betont Rauch. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten. Wesentlicher Eckpunkt der Novelle sei die Möglichkeit, „einfache Gesundheitstests in Apotheken anzubieten, wie z.B. Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen“.
Tests und Proben zu „diagnostischen Zwecken“
*Den Begutachtungsentwurf zum „Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden“ inklusive Textgegenüberstellung der geltenden und vorgeschlagenen Fassung sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme finden Sie hier.