Mangelnde Doku führt oft zu Freisprüchen
ZUM THEMA – Gewalttäter werden vor Gericht viel zu oft freigesprochen, weil Verletzungen nicht dokumentiert wurden. Helfen könnte ein standardisierter Untersuchungsbogen, doch er wird bislang von Ärzten wenig genutzt, kritisiert Gerichtsmedizinerin Prof. Andrea Berzlanovich.
Wenn es bei Gewaltdelikten keine Zeugen und kein Geständnis gibt, ist das Gutachten des Sachverständigen entscheidend. Dieser muss aufgrund der medizinischen Unterlagen viele Fragen beantworten – darunter Art, Grad, Ursache, Dauer der Verletzungen und ob Qualen entstanden sind. Liege keine präzise Verletzungsdokumentation vor, sei es meistens unmöglich, diese Fragen so zu beantworten, dass die angeklagte Person schuldig gesprochen wird, erklärte kürzlich Gerichtsmedizinerin Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich bei einer Tagung des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, Uni Wien.