Gutachterhonorare: „Das stinkt zum Himmel“
Bei den Gebühren für Gerichtsgutachten sehen sich Ärzte gegenüber anderen Berufsgruppen von der Justiz dramatisch benachteiligt. Auf der Gutachtertagung der Österreichischen Ärztekammer war auch von evidenter Verfassungswidrigkeit die Rede.
„Es finden sich immer weniger Leute, die bereit sind, für dieses angebotene Geld qualifizierte Gutachten abzugeben“, sagt der Vorarlberger Ärztekammer-Präsident Dr. Michael Jonas am Rande der Gutachtertagung der Österreichischen Ärztekammer in Innsbruck. Zuvor hatte bereits der Senatspräsident des OLG Innsbruck Dr. Ernst Werus in seinem Vortrag auf das von Jonas angesprochene gravierende Problem im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) hingewiesen: „In vielen Gerichtsverfahren – zum Beispiel in allen Strafverfahren – müssen die Sachverständigengebühren vom Staat vorfinanziert oder sogar endgültig bezahlt werden. In diesen Verfahrensarten zwängt das Gebührenanspruchsgesetz einige Berufsgruppen in feste Tarife, die seit 1. Juli 2007 nicht mehr geändert wurden.“