„Wrongful conception“ – wer zahlt für den Unterhalt
Seit mehreren Jahren besteht Rechtsunsicherheit darüber, ob im Falle einer fehlerhaften Sterilisation oder Vasektomie oder einer fehlerhaften Aufklärung über diese Eingriffe der Unterhalt für ein gesundes Kind im Wege des Schadenersatzes begehrt werden kann. In einem aktuellen Fall musste sich der 9.Senat des OGH wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Konkret ging es um eine Frau, die bereits vier Kinder geboren hatte und im Rahmen der vierten Geburt eine Tubensterilisation vornehmen ließ. Die Frau wurde trotzdem erneut schwanger und gebar ein gesundes – fünftes – Kind. Die Frau verfügt über kein eigenes Einkommen. Ihr Ehemann bezieht eine monatliche Rente von insgesamt 1.706 Euro und verfügt über Bargeld von 70 Euro.
Neben Schmerzengeld für eine psychische Alteration mit Krankheitswert machte die Frau auch den Unterhalt für das fünfte, gesunde Kind geltend. Sie behauptete einen Aufklärungsfehler, da sie nicht darüber informiert wurde, dass trotz der Operation eine Schwangerschaft möglich sei und sie sich Kontrollen unterziehen müsse. Die erneute Schwangerschaft bedeute für die gesamte Familie eine außergewöhnliche Unterhaltsbelastung.