Beweislast im Arzthaftungsrecht
Der Oberste Gerichtshof musste sich in den letzten Monaten mehrfach mit Beweislastfragen bei Fällen der Arzthaftung auseinandersetzen. Ausgangspunkt der Diskussion ist die Feststellung, dass die Aufklärung dazu dient dem Patienten eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen. Dies setzt notwendig eine ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der Heilbehandlung voraus. Gibt es Behandlungsalternativen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, so ist der Patient auch über die Therapieoptionen aufzuklären.
Nach erfolgter Aufklärung soll sich der Patient entscheiden, ob er eine Heilbehandlung wünscht und gegebenenfalls welche Therapieoption er wahrnehmen will. Kommt es zur Verletzung der Aufklärungspflicht, so kann sich der Arzt oder Krankenhausträger dennoch von der Haftung befreien, wenn er beweist, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zur Heilbehandlung erteilt hätte. In einer der letzten einschlägigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs hatte der beklagte Arzt eingewandt, dass der Patient zunächst plausibel machen müsse, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht in die Heilbehandlung eingewilligt hätte.