Wann muss der Arzt sein Schweigen brechen?

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Im Zuge der Strafrechtsreform sollen Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht aufgeweicht werden. Den Schwarzen Peter hat dabei immer der Arzt: Er muss entscheiden. (Medical Tribune 9/19)

Die Diskussion um die aktuelle Strafrechtsnovelle von Türkis-Blau schien auf den ersten Blick eher ein Anwendungsproblem für die Mitglieder der juridischen Fraktion als für Angehörige der Gesundheitsberufe. Dies änderte sich, als sich die federführende Staatssekretärin Karoline Edtstadler zu Wort meldete: „Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“ Die Pflicht zum Schweigen soll enden, wenn das zur „Bekämpfung einer ernstlichen und erheblichen Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer erforderlich und verhältnismäßig ist“.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune