Wann das Finanzamt Rede und Antwort stehen muss
Die Kommunikation zwischen Finanzamt und Steuerzahlern ist nicht immer lebhaft. Wir Steuerberaterinnen und Steuerberater übernehmen zwar einen Gutteil des Informationstransfers – aber nicht selten benötigen die Steuerzahler Informationen direkt von der Behörde.
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Und das ist gut so: Denn das Finanzamt hat eine gesetzliche Auskunftspflicht. Unter das Auskunftspflichtgesetz fallen sowohl Tatsachenauskünfte (z.B. über die Höhe des Abgabenrückstandes) als auch Rechtsauskünfte.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune