8. März 2023Die praktische Frage

Was die Steuerprüfer 2023 besonders interessiert

Im Herbst legt die Finanzverwaltung für das anstehende Jahr einen Prüfplan fest. Dieser wird meist auch kommuniziert. Ende Oktober informierte das Finanzministerium, dass die Kontrollschwerpunkte für 2023 auf den Bereichen der Covid-19 Förderungen, der Registrierkassennachschau und den Arbeitszeitaufzeichnungen liegen werde.

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SARINYAPINNGAM/GettyImages

Covid-19-Förderprüfung

Ordinationen waren nicht die Hauptnutznießer der Covid-Förderungen. Dennoch ist die Zahl der Praxen nicht unerheblich, die einzelne Programme nutzen konnten. Förderungsprüfungen erfolgen in Form von Gutachten der Prüfbehörde, in die am Ende des Verfahrens Einsicht zu gewähren ist.

Grundsätzlich ist ein Prüfgutachten nur dann zu erstellen, wenn fehlerhafte Angaben oder sonstige Umstände entdeckt worden sind, die eine Rückforderung der Förderung oder strafrechtliche Anzeige begründen könnten.

Wichtig: Die Gutachtenserstellung ist kein Bescheid, gegen den ein Rechtsmittel eingebracht werden kann. Daher ist es empfehlenswert, alle Argumente und Fakten bei der Schlussbesprechung vorzubringen und protokollieren zu lassen.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Ähnlich wie das Fahrtenbuch sind die Arbeitszeitaufzeichnungen eine der wesentlichen Grundaufzeichnungen, die sich ein Prüfungsorgan vorlegen lässt. Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen taggenau und nachvollziehbar sein.

Nachträglich erstellte Excel-Listen führen zu Problemen. Bei lückenhaften, nicht nachvollziehbaren oder gänzlich fehlenden Grundaufzeichnungen kommt ein Strafrahmen von 72 Euro bis 1.815 Euro zur Anwendung – je Dienstnehmer.

Registrierkassenprüfung

Immer mehr Ordinationen sind registrierkassenpflichtig – vor allem im Bereich der Wahlärzteschaft. Besonderes Augenmerk der Prüfer gilt den Registrierkassenbelegen, die als Monatsbeleg ausgedruckt und aufbewahrt werden müssen, sowie dem Jahresbeleg, der über die Belegcheck-App bis zum 15. Februar 2023 an das Finanzamt hochgeladen werden musste.