9. Dez. 2025Steuern, Sozialabgaben und Daten

Was das Betrugsbekämpfungspaket aufs Korn nehmen will

Der Finanzausschuss hat am 2. Dezember den Entwurf für das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 beschlossen. Das Paket umfasst laut Regierungsvorlage eine Reihe geplanter Änderungen in den Bereichen Steuern, Sozialabgaben und Daten, die überwiegend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten sollen.

Illustration Paragraphen
Steffen Kögler/AdobeStock

Laut Entwurf ist vorgesehen, den Vorsteuerabzug für vermietete Luxusimmobilien über zwei Millionen Euro zu streichen. Dieser Eingriff soll laut Finanzministerium rund 50 Mio. Euro jährlich bringen. Ebenfalls geplant ist, bisher begünstigte ausländische stiftungsähnliche Konstruktionen strenger zu besteuern. Ein neuer Straftatbestand für wissentlich ungerechtfertigte Verlustangaben ist im Entwurf ebenso enthalten wie eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro pro Tag beim Finanzamt. Der Zoll soll laut Vorlage zusätzliche Befugnisse erhalten.

Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sieht der Entwurf vor, die Rückerstattung beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland grundsätzlich zu beenden; eine Vergütung soll nur mehr bei vorübergehender Zulassung bis höchstens vier Jahre bestehen bleiben. Zudem ist geplant, dass vor Insolvenzeröffnung entrichtete Steuern künftig nicht mehr angefochten werden können.

Im Sozialteil ist die Ausweitung der Auftraggeberhaftung im Baugewerbe vorgesehen. Besonders im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung kam es in der Vergangenheit zu erheblichen Abgaben- und Sozialversicherungsbetrugsfällen. Ab 1.1.2026 soll die Haftung fürlohnabhängige Abgaben von 5% auf 8% steigen und für Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen von 20% auf 32% Haftung. Daraus erwartet das Ministerium Mehreinnahmen von 7 Mio. Euro im Jahr 2026, steigend auf 17 Mio. Euro bis 2029. Die geplanten Regelungen zwingen Unternehmen, ihre Auswahlprozesse für Subunternehmer und Überlasser wesentlich strenger zu gestalten.

Der Datenteil setzt die EU-Richtlinie zur Krypto-Meldepflicht um: Registrierung, automatischer Informationsaustausch und erweiterte Sorgfaltspflichten sollen umgesetzt werden. Auch die Meldestandards für Finanzkonten sollen auf digitale Geldformen und Kryptowerte ausgeweitet werden. Im Plenum ist mit Änderungen zu rechnen, da Teile des Pakets eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Finanzminister Markus Marterbauer erwartet Einnahmen von rund 270 Mio. Euro im Jahr 2026.