Die neue Regelung zur Schwerarbeitspension
Pflegekräfte sollen künftig leichter Anspruch auf die Schwerarbeitspension erhalten. Tätigkeiten mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung sind grundsätzlich von der bestehenden Regelung erfasst.

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Die Voraussetzungen – darunter 15 Tage Schwerarbeit pro Monat, bestimmte Werte beim Kalorienverbrauch oder eine Mindestanzahl an Nachtdiensten – sind im Pflegebereich jedoch nur schwer nachweisbar. Schätzungen zufolge könnten bis zur Hälfte der künftig in Pension gehenden Pflegekräfte von der Neuregelung betroffen sein.