26. Mai 2025Warum sie kaum hilft

Die neue Regelung zur Schwerarbeitspension

Pflegekräfte sollen künftig leichter Anspruch auf die Schwerarbeitspension erhalten. Tätigkeiten mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung sind grundsätzlich von der bestehenden Regelung erfasst.

Ein junger Mann mit kurzen Haaren und eine junge Frau mit blonden Haaren stehen als Pflegefachkräfte in blauer Arbeitskleidung nebeneinander und lächeln, neutraler heller Hintergrund
Abbildung: tphoto/stock.adobe.com

Die Voraussetzungen – darunter 15 Tage Schwerarbeit pro Monat, bestimmte Werte beim Kalorienverbrauch oder eine Mindestanzahl an Nachtdiensten – sind im Pflegebereich jedoch nur schwer nachweisbar. Schätzungen zufolge könnten bis zur Hälfte der künftig in Pension gehenden Pflegekräfte von der Neuregelung betroffen sein.

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