2. Okt. 2024Von COVID-19 bis Herpes Zoster

Update Impfplan 2024/2025

Der Impfplan Österreich 2024/2025 ist seit 1.10. publiziert. Welche Neuerungen es zu den allgemein empfohlenen Impfungen gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Foto des Österreichischen Impfpasses.
Foto: Loocid GmbH/AdobeStock

Gibt es Angaben zum eImpfpass?

Ja, laut Impfplan laufen Vorbereitungen, um diesen umsetzen zu können. Künftig soll es möglich sein, automatisierte Impferinnerungen zu bekommen. Da dies nur möglich ist, wenn alle vorangegangenen Impfungen im Impfpass eingetragen wurden, diskutiert man derzeit, nach welcher Logik diese ein- und nachgetragen werden müssen.

Welche Empfehlungen gibt es zur Influenza-Impfung?

Da die Grippewelle in Österreich üblicherweise Ende Dezember oder im Jänner beginnt, soll am besten Mitte Oktober oder im November geimpft werden. Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr sollen bei Erstimpfung 2 Impfungen im Abstand von mind. 4 Wochen erhalten, danach müssen sie jährlich aufgefrischt werden. Besteht ein Impfstoffmangel, kann die 2. Dosis bei Erstimpfung entfallen, wenn dafür eine höhere Anzahl an Personen geimpft werden kann.

Gibt es ein Update zur COVID-19-Impfung?

Die COVID-19-Impfung ist weiterhin ab dem vollendeten 6. Lebensmonat kostenfrei möglich, empfohlen wird sie Personen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Neu ist, dass eine einmalige Impfung bevorzugt im Herbst, für diese Personen, Personal im Gesundheitswesen und allen Menschen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen wird.

Die seit Sommer 2024 zur Verfügung stehenden Variantenimpfstoffe gegen JN.1 sollten auch gegen die im Frühjahr/Sommer neu aufgetretene Varianten KP.2 und die seit September 2024 dominierende Variante KP.3 eine schützende Antwort hervorrufen, da sich diese Varianten aus immunologischer Sicht sehr ähnlich sind. Daher wird auch der Novavax-Impfstoff gegen JN.1 derzeit empfohlen. Proteinimpfstoffe wie Nuvaxovid können hingegen nicht so rasch wie mRNA-Impfstoffe auf neue Varianten umgestellt werden, heißt es im Impfplan weiter.

Welche Neuerungen gibt es bei Diphtherie, Pertussis und Tetanus?

Nach der Grundimmunisierung bis zum 12. Lebensmonat mit einem 6-fach-Impfstoff, die wie bisher erfolgt, sollte die erste Auffrischungsimpfung nun schon ab dem vollendeten 5. Lebensjahr erfolgen (und nicht mehr im 7.–9. Lebensjahr). Da bisher erst in der 2. und 3. Klasse die Auffrischungsimpfung durchgeführt wurde, wird im Impfplan betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass durch die Vorverlegung keine Impflücken entstehen und Auffrischungen bei noch nicht Geimpften weiterhin erfolgen.

Auch im Hinblick auf die steigenden Pertussis-Fälle wird derzeit eine 2. Auffrischungsimpfung mit dem 4-fach-Impfstoff nach 5 Jahren bzw. spätestens in der 8. Schulstufe/dem 14. bzw. 15. Lebensjahr/vor Ende des Pflichtschulalters empfohlen. Danach werden Auffrischungsimpfungen mit dem 3-fach-Impfstoff gegen Diphtherie-Tetanus- Pertussis alle 5 Jahre empfohlen.

Für Erwachsene, die grundimmunisiert sind und im Kindes- und Jugendalter Auffrischungen erhalten haben, sind aufgrund der derzeitigen Infektionsgeschehen Auffrischungsimpfungen mit Pertussis als 3-fach-Kombinationsimpfstoff mit Tetanus (TET) und Diphtheriekomponente (dip) alle 5 Jahre empfohlen (Boostrix).

Fehlt bei Personen ab 19 Jahren die Grundimmunisierung gegen Pertussis, besteht sie aber gegen Diphtherie-Tetanus-Polio, soll der Impfschutz mit einem Pertussis-haltigen Impfstoff (3- oder 4-fach-Impfstoff) ergänzt werden. Eine 2. Dosis kann nach 4 Wochen erwogen werden, da die Infektionszahlen derzeit hoch sind. Nur rund 20% der Bevölkerung in Österreich haben eine ausreichende Pertussis-Immunität. 2023 gab es bereits eine deutliche Zunahme der gemeldeten Fälle (2.791 Fälle), bis zum 25.9.2024 wurden im heurigen Jahr 12.143 Fälle gemeldet. Das entspricht in etwa den Zahlen vor Einführung des nationalen Impfprogramms.

Am höchsten ist die Inzidenz bei unter 1-Jährigen, gefolgt von 5- bis 9-Jährigen und 1- bis 4-Jährigen. Unter Erwachsenen sind v.a. Personen zwischen 30 und 59 Jahren betroffen. Eine Antibiotikatherapie kann Dauer und Schweregrad der Erkrankung nur positiv beeinflussen, wenn sie vor Beginn oder in den ersten 1–2 Wochen ab Beginn des Hustens gegeben wird. Wurde keine Antibiotika-Therapie gegeben, sollten 21 Tage ab Beginn des Hustens Kontakte zu anderen Personen strikt gemieden werden. Wurden Antibiotika gegeben, verkürzt sich die Ansteckungsfähigkeit auf 5 Tage.

Unabhängig vom Impfstatus wird allen engen Kontaktpersonen eine Antibiotika-Prophylaxe ehestmöglich nach bestätigtem Kontakt empfohlen. Geimpfte sind zwar weitgehend vor einer Erkrankung geschützt, können aber mit Erregern besiedelt werden und sie so weitertragen und damit vulnerable Personen gefährden.

Gibt es auch Updates zu Poliomyelitis (Polio)?

Abgesehen von den Änderungen, die bereits zu den 6- und 4-fach-Impfstoffen im Abschnitt zu Pertussis und Diphtherie beschrieben wurden, ist eine Polio-Auffrischungsimpfung nach Grundimmunisierung nur bei Indikation alle 10 Jahre als 4-fach-Impfstoff empfohlen.

Eine Impfpflicht gilt neuerdings unter bestimmten Umständen im internationalen Reiseverkehr. Vor Reisen in Gebiete mit Poliorisiko sollte eine Auffrischung zeitgerecht erfolgen.

Was ist neu bei der Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B?

Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) wird weiterhin im Rahmen der 6-fach-Impfung bis zum 12. Lebensmonat kostenlos verabreicht. Allgemein empfohlen ist die Impfung gegen HiB nur bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, danach bei den bereits aus vorangegangenen Impfplänen bekannten Indikationen.

Da es keinen Monokomponentenimpfstoff gibt, wird diesen Personen eine Auffrischung alle 5 Jahre mit einem 6-fach-Impfstoff empfohlen. Ausnahmen sind Impfungen bei Personen mit Immundefekten.

Welche Neuerungen gibt es bei der Hepatitis-B-Impfung?

Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der neu diagnostizierten bzw. gemeldeten Fälle in Österreich mit 969 Fällen wieder. In den Jahren davor war die Zahl leicht gesunken.

Die Grundimmunisierung im Rahmen der 6-fach-Impfung bis zum 12. Lebensmonat bleibt gleich. Fehlt eine Grundimmunisierung im Säuglingsalter, sollte die schnellstmöglich nachgeholt werden, da das Infektionsrisiko ab dann ansteigt. Wird die Grundimmunisierung erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr durchgeführt (2+1-Schema), werden Auffrischungsimpfungen nur bei Indikation empfohlen. Die 2. Dosis erfolgt in diesem Fall nach 1–2 Monaten, die 3. Dosis 5–11 Monate nach der 2. Dosis. Nach der 1. Auffrischungsimpfung sind weitere Auffrischungen bei Indikation und entsprechendem Titer alle 10 Jahre vorgesehen. Ansonsten wird eine Auffrischungsimpfung ab dem vollendeten 7. bzw. spätestens vor Ende der Schulpflicht im 14. Lebensjahr empfohlen.

Gibt es Neuerungen zu FSME?

Hier wurde für die Kinderimpfung eine Präzisierung durchgeführt: Impfungen, die vor dem vollendeten 1. Lebensjahr durchgeführt wurden, können möglicherweise weniger wirksam sein als Impfungen, die ab dem vollendeten 1. Lebensjahr durchgeführt wurden.

Ergänzt wurde hinsichtlich der Effektivität der Impfung und der seltenen Impfdurchbrüche auch, dass ein positiver IgG-Befund (ELISAs) im Fall einer klinischen Meningoenzephalitis eine FSME nicht ausschließt und ELISAs unabhängig davon auch falsch positiv sein können.

Welche Änderungen gibt es zur HPV-Impfung?

Im neuen Impfplan enthalten ist das befristete Angebot bis 31.12.2025 für alle Menschen vom 21. bis zum 30. Geburtstag, sich gratis gegen HPF impfen zu lassen. Grundsätzlich sollte die Impfung im Alter von 9–11 Jahren erfolgen, da sie in diesem Alter optimal immunogen und der Schutz besonders langanhaltend ist und i.d.R. noch vor dem ersten Kontakt mit HPV erfolgt. Impfungen nach dem 12. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr werden als Nachhol-Impfungen eingeordnet. Ab dem 30. Geburtstag kann auf Wunsch geimpft werden. Personen, die zuvor mit einem 2- oder 4-fach-Impfstoff geimpft wurden, können ihren Schutz mit HPV9 erweitern. Innerhalb des Kinderimpfprogramms ist dies gratis.

Bei Personen mit positivem HPV-Test (PCR) reichen bis zum 30. Geburtstag 2 Dosen im Abstand von mind. 6, besser 12 Monaten aus. Ausgenommen sind Frauen nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepithelialer Dysplasien. Für diese sind altersunabhängig 3 Impfungen laut Standard-Impfschema empfohlen.

Wer sollte eine Pneumokokken-Impfung erhalten?

Der Altersgipfel schwerer Pneumokokken-Erkrankungen liegt im 2. Lebenshalbjahr. Daher ist ein Beginn der Impfserie im 3. Lebensmonat und das exakte Einhalten der weiteren Impfzeitpunkte dringend empfohlen.

Für gesunde Erwachsene wird ab 60 Jahren die sequenzielle Impfung allgemein empfohlen. Für Personen vor Vollendung des 60. Lebensjahres nur bei Indikation.

Obwohl im März 2024 der 20-valente Impfstoff PNC20 für Sauglinge und Kleinkinder zugelassen wurden, ist im Gratis-Impfprogramm der 15-valente Impfstoff enthalten. Erklärt wird das im neuen Impfplan damit, dass die zusätzlich in PNC20 enthaltenen Serotypen in Österreich im Kindesalter epidemiologisch derzeit wenig relevant sind und mit PNC15 ein wirksamer Impfschutz bereits nach 2 Dosen erreicht wird, der durch die Auffrischung im 12.–14. Lebensmonat optimiert wird. Bei Impfung mit PNC20 wäre ein 3+1-Schema im 1. Lebensjahr anzuwenden, was die Autorinnen und Autoren des Impfplans angesichts des dichten Impfkalenders für weniger optimal halten.

Was gibt es Neues bei der Impfung gegen das respiratorische Synzytial-Virus (RSV)?

Nachdem es im vergangenen Jahr umfangreiche Neuerungen zur RSV-Impfung gab, werden dieses Jahr Ergänzungen vorgenommen. Nach wie vor ist die passive Immunisierung für Kinder nicht kostenfrei verfügbar. Im Impfplan ist jedoch vermerkt, dass Beyfortus ehestmöglich im Gratis-Kinderimpfprogramm aufgenommen werden soll (Updates unter impfen.gv.at).

Unabhängig davon wird für Kinder, die zwischen 1.9. und 31.3. (RSV-Saison) geboren wurden, eine Immunisierung innerhalb der 1. Lebenswoche empfohlen. Für Kinder, die zwischen 1.4. und 31.8. geboren wurden, wird die Immunisierung vor ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Diese passive Immunisierung entfällt für Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft 4 Wochen bzw. mind. 2 Wochen (idealerweise in der 32.–36. Schwangerschaftswoche) vor der Geburt geimpft wurden.

Für Erwachsene ab 60 Jahren ist die Impfung mit einem der 3 für Erwachsene zugelassenen Impfstoffe allgemein empfohlen. Dies gilt auch bei Personen ab 18 bei entsprechender Indikation.

Warum sollte gegen Rotaviren geimpft werden?

Aufgrund des erhöhten Risikos für eine Invagination sollten die bereits bisher geltenden Impfzeitpunkte eingehalten werden. Nur Säuglinge, die akut an Durchfall oder Erbrechen leiden, sollten später geimpft werden.

Rotaviren sind extrem infektiös und verursachen nach einer Inkubationszeit von 24–72 Tagen Erbrechen, (blutigen Durchfall), Bauchschmerzen, Fieber und evtl. Ohrenschmerzen. In Gebieten mit unzureichender medizinischer Versorgung sterben aufgrund des Flüssigkeitsverlustes jährlich mehr als 500.000 Kinder infolge einer Rotaviren-Infektion. In Österreich gab es vor Einführung der Impfung zwar wenige Todesfälle, aber eine beachtliche Anzahl an Hospitalisierungen.

Welche Updates gibt es zur Herpes-Zoster-Impfung?

Die Impfung mit Shingrix wird Personen ab 60 Jahren empfohlen. Auch Erwachsene ab 18 mit einem erhöhten Risiko für eine Herpes-Zoster-Erkrankung wird die Impfung empfohlen. Bei immungeschwächten Personen wird empfohlen, unabhängig vom Varizellen-Antikörper-Status zu impfen.

Explizit erwähnt wird auch, dass Studien zeigen konnten, dass das Risiko, eine Altersdemenz zu entwickeln, bei Geimpften um 20% reduziert ist im Vergleich zu nicht gegen Herpes Zoster geimpften Personen.

Weitere Informationen zu den allgemeinen Impfungen, den Reise-/Indikationsimpfungen und Nachhol-Impfungen finden Sie hier.