Haben Wahlärzte eine Zukunft?
Es gibt den steuerfinanzierten (Beveridge) Ambulanzbereich und den beitragsfinanzierten (Bismarck) Kassenbereich. Beide bieten nach dem Sachleistungsprinzip an, d.h. es erwachsen dem Patienten keine unmittelbaren Kosten. Dazu kommen jetzt PVE und, auch wenn das noch nicht breit diskutiert wird, Facharztzentren. Diese folgen ebenfalls dem Sachleistungsprinzip, werden aber gemischt (Beveridge und Bismarck) finanziert. Ambulanzen unterliegen dem Einfluss der Länder, Kassenärzte dem der Sozialpartner, die kommenden PVE und Facharztzentren beiden. Hier gibt es also mächtige Scheingeldgeber (letztlich ist der Geldgeber immer der Bürger) und somit viele Begehrlichkeiten der Beteiligten, die, wie das VUG 2017 lehrt, das Sachleistungsprinzip „stärken“ wollen. Daneben gibt es aber auch Wahlärzte, die vom Patienten (vor)finanziert werden müssen – also nicht der Sachleistungsversorgung zugehören.
Bisher war klar, Wahlärzte sind nicht wegzudenken. Auch nicht von den Scheingeldgebern. Denn, die EU bekennt sich zur freien Arzt- ODER Kassenwahl. Durch das Pflichtversicherungssystem einerseits und die fehlende Niederlassungsfreiheit der Kassenärzte (Kassen-Planstellen) andererseits gibt es das in Österreich nicht. Die EU forderte uns in den 1990ern auf, eine der beiden „Pflichten“ aufzugeben. Um beide zu retten, wer will schon so eine Reform, argumentierten wir mit den Wahlärzten, die so zum Garanten der Pflichtkassenvielfalt als auch der Gesamtverträge wurden.