Novelle: Notärzte wild umstritten
Ab Jänner 2016 sollen laut einer Novelle nebenberuflich tätige Notärzte als Selbstständige gelten. Während die einen frohlocken, befürchten die anderen ein Aushebeln der Krankenhaus-Arbeitszeiten und Verluste für die GKKs.
Nach einer nur zweiwöchigen Begutachtung war das Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 (SRÄG) am 24. November im Ministerrat. Die Regierungsvorlage sieht u.a. vor, dass nebenberufliche notärztliche Tätigkeiten für Blaulichtorganisationen ab 1. Jänner 2016 vom ASVG ausgenommen sind und als freiberufliche Tätigkeiten gemäß FSVG gelten. Damit sei klargestellt, dass man bei Spitalsärzten Einsätze als Notärzte bei Rettungsorganisationen nicht mehr mit ihrer Arbeitszeit in den Spitälern zusammenrechnen könne, erläuterte Sozialminister Rudolf Hundstorfer.