Industrie: „Rabattgesetz hält nicht“
Mit einem Rechtsgutachten ziehen Pharmig und FOPI gegen die gesetzliche Regelung der Pharmarabatte ins Feld. Im Gesundheitsministerium gibt man einer Verfassungsklage wenig Chancen.
Ende Oktober endete die Begutachtung einer vom Gesundheitsministerium geplanten Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), mit der die Pharmaindustrie zu Rabattzahlungen an die Sozialversicherung verpflichtet werden soll. Tritt das Gesetz wie vom Ministerium geplant mit 1. Jänner 2016 in Kraft, müsste die Industrie in den nächsten drei Jahren je 125 Mio. Euro an den Hauptverband abliefern (siehe auch MT 44/S. 17). Um sich in ihrer zwischen Wut und Verzweiflung pendelnden Argumentation zu stärken, holten der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs Pharmig und das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich FOPI die Expertise der beiden Juristen Assoz. Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Johannes Kepler Universität Linz, und Rechtsanwalt Ass.-Prof. Dr. Mathis Fister ein.