Krankenkassen – Verwaltungskosten-Tricksereien
Wenn die Krankenkassen-Verantwortlichen über ihre Verwaltungskosten reden, dann teilen sie stolz mit, dass 98 Cent jeden Euros beim Patienten ankommen. Nun, alleine diese Aussage ist schöngefärbt, denn offiziell wären es 2,8 Cent Verwaltungskosten. Doch auch diese Zahl stimmt so nicht. In Deutschland kostet die Verwaltung angeblich das Doppelte, was beweisen soll, dass die österreichischen Kassen besser sind. Zweifel daran gibt es schon länger, aber die Berechnung von Verwaltungskosten ist keine simple Sache, womit Vergleiche gerne mal zwischen Äpfeln und Birnen hergestellt werden. Jetzt aber hat sich ein Finanzer einer großen deutschen Kasse, ein geborener Österreicher, hingesetzt und Vergleichbares errechnet.* Und dabei kam Erwartbares heraus.
In Österreich werden einige Verwaltungsausgaben völlig unplausibel einfach nicht gerechnet, wie etwa „sonstige betriebliche Aufwände“ oder Gebäudeabschreibungen. Dafür werden bei den Gesamtausgaben Durchlaufposten mitgerechnet, die sicher keine relevanten Verwaltungskosten erzeugen, etwa die Pauschalüberweisungen an die Spitäler oder die Rücklagenzuweisungen. Aber auch Kosten für Aufgaben, die für andere, etwa den Familienlastenausgleichsfond erledigt werden, und für die die Kassen nicht nur Ersatz, sondern auch eine großzügige Verwaltungskosten-Kompensation erhalten (37 Euro pro Österreicher), werden dazu addiert. In der Folge sind Verwaltungskosten klein-, Gesamtausgaben großgerechnet, damit die Quote schön niedrig wird.