Deutschland: Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen
Nachdem die deutsche Bundesregierung angekündigt hatte, ein Hospiz- und Palliativgesetz auf den Weg zu bringen, verabschiedete das Bundeskabinett schließlich am 29. April ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung, das eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und der niedergelassenen Ärzteschaft vorsieht.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, plädiert schon lange für den Ausbau palliativmedizinischer Angebote und sieht darin vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal. Die Erfahrung zeige nämlich, dass schwerkranke Menschen von ihrem Sterbewunsch abkämen, wenn sie sich geborgen und gut versorgt fühlen. Bereits im März erklärte Montgomery, dass mehr ambulante und stationäre palliativmedizinische Versorgungsstrukturen in Deutschland dringend benötigt würden, zudem sei eine Verbesserung der medizinischen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Am 9. April begrüßten die drei Trägerorganisationen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.