19. Dez. 2014

Fortpflanzungsmedizingesetz

Das Fortpflanzungsmedizingesetz passierte nach einer knapp fünfstündigen Debatte den Gesundheitsausschuss im Nationalrat.

Nach einem Expertenhearing diskutierten die Abgeordneten zum Nationalrat am 17. Dezember stundenlang über den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015, der unter anderem vorsieht, dass auch lesbische Paare Zugang zu Samenspenden erhalten, Eizellenspenden und Samenspenden Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt und unter Einhaltung strenger Bedingungen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung von Erbkrankheiten gestattet. Vor allem dieser letzte Punkt wurde von den einzelnen Experten sehr unterschiedlich beurteilt. Die Gesetzesvorlage, die vom Gesundheits- und vom Justizressort ausgearbeitet worden war, wurde schlussendlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS angenommen.

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