Hospiz und Palliative Care: Was Sterbende brauchen
WIEN – Im Rahmen einer gemeinsamen Enquete sprachen sich der Dachverband Hospiz Österreich und die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) nachdrücklich gegen die von Teilen der Öffentlichkeit angedachte Legalisierung von „Tötung auf Verlangen“ aus. Statt einer Sterbehilfe-Diskussion brauche Österreich endlich eine flächendeckende und für alle leistbare Hospiz- und Palliativversorgung.
„Die heutige Veranstaltung dient dazu, in den derzeitigen Diskussionsprozess einen Pflock einzuschlagen, der weithin sichtbar ist“, sagte Univ.-Prof. Dr. Herbert Watzke, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft und Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin des AKH Wien, bei der Eröffnung der Enquete „Leben bis zuletzt“. Es gehe darum, jene zu Wort kommen zu lassen, die täglich mit Sterbenden zu tun haben. „Aus der praktischen Arbeit mit schwerkranken Patienten wissen wir, dass der Wunsch nach aktiver Tötung vielfach schwindet, wenn diese Menschen wirksame Linderung und Entlastung erfahren“, so Hospiz Österreich und OPG in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung.
„Wir brauchen eine leistbare und flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Das stehe auch so im Regierungsprogramm. Wir erwarten jetzt Schritte, damit das umgesetzt werden kann“, erklärte Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich. Dringend verbesserungswürdig sei vor allem der Bereich der stationären Hospize und der Tageshospize, so Dr. Karl Bitschnau, Vizepräsident des Dachverbandes Hospiz Österreich. Mit insgesamt 272 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich war man 2012 von einem flächendeckenden Angebot noch weit entfernt.
Bei den Palliativstationen war der Bedarf 2012 mit 299 Betten in 31 Einrichtungen immerhin zu 88,7 % gedeckt, bei stationären Hospizen mit 83 Betten nur zu 49,4 %. Noch schlechter sieht es bei Tageshospizen aus: Die drei bestehenden Tageshospize werden gerade einmal 33 % des Bedarfs gerecht. Statt der 38 vorhandenen Palliativkonsiliardienste wären für ein flächendeckendes Angebot 124 erforderlich, statt 179 mobilen Palliativteams 270 und statt 149 Hospizteams 210.
„Für alle erreichbar, zugänglich & leistbar“
In der gemeinsamen Erklärung fordern Hospiz Österreich und OPG:
- einen Rechtsanspruch der Bürger auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen – verankert in der gesetzlichen Krankenversicherung;
- die Hospiz- und Palliativversorgung müsse für alle Menschen, die sie brauchen, erreichbar, zugänglich und leistbar sein;
- die umfassende Integration von Hospiz und Palliative Care in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Geriatriezentren, Tageseinrichtungen, Hauskrankenpflege, Krankenhäusern, Einrichtungen für Kinder- und Jugendheilkunde und Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung;
- eine Finanzierung aller Einrichtungen der abgestuften Hospizund Palliativversorgung durch die öffentliche Hand;
- eine interprofessionelle Qualifizierung aller beteiligten Ehrenamtlichen und Berufsgruppen;
- eine Erweiterung der Unterstützungsangebote für pflegende und trauernde Angehörige.
Die Erklärung enthält auch eine klare Stellungnahme für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzeslage und gegen die Legalisierung von Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung. Als Gründe werden unter anderem die Gefahr des Missbrauchs und die Gefahr der schleichenden Ausweitung auf andere Patienten, die nicht danach verlangen, genannt. „Es ist zu befürchten, dass mit einer gesetzlichen Freigabe Ärzte und Pflegekräfte gedrängt würden, ökonomischen Interessen nachzugeben. Die Tötung auf Verlangen widerspricht dem Berufsethos und würde das Vertrauensverhältnis zwischen PatientInnen, ÄrztInnen und Pflegekräften nachhaltig beeinträchtigen“, heißt es in der Erklärung.
„Wir müssen unsere Patienten informieren“
Angesichts der demographischen Entwicklung wäre es der denkbar schlechteste Zeitpunkt, um bestehende Normen zu lockern, gab Prof. Watzke zu bedenken: „Wir, die Babyboomer, werden eine Generation sein, die anderen massiv zur Last fallen wird.“ Man habe keine Erfahrung, wie die Gesellschaft mit dieser Menge an betreuungsbedürftigen alten Menschen umgehen wird: „Wenn wir hier eine Tür öffnen, wird uns das allen selbst auf den Kopf fallen.“ Der Wunsch von Teilen der Bevölkerung, mit fremder Hilfe zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt sterben zu können, entspringe einer Riesenunsicherheit und einem Sicherheitsbedürfnis, meinte Prof. Watzke.
Die Menschen seien nicht in ausreichendem Maße darüber informiert, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen – beispielsweise wenn ein Krebspatient an Lungenentzündung erkrankt. Viele wüssten nichts von der Möglichkeit des künstlichen Tiefschlafs, wenn man Schmerzen oder Atemnot mit Opioiden nicht mehr in den Griff bekomme. „Wir müssen auf unsere Patienten zugehen und ihnen sagen, dass wir diese Möglichkeiten für scheinbar unlösbare Probleme haben“, appellierte Prof. Watzke an die Ärzte.
Kritisch zur Sprache kam in diesem Zusammenhang, dass es in Österreich nach wie vor keine verpflichtende Weiterbildung und keinen Facharzt für Palliativmedizin gibt. Damit sei man europaweit ganz hinten. Die fachärztliche Spezialisierung sei unbedingt notwendig, da junge Ärzte eine Struktur benötigen, wenn sie Palliativmedizin erlernen wollen, so Prof. Watzke: „Wir kämpfen schon lange dafür.“ Hoffnung setze man in die geplante Reform der Ärzteausbildung.
Enquete „Leben bis zuletzt“ von Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft; Wien, April 2014