Neun Zentren für kindermedizinische Versorgung in Wien
Die Ärztekammer Wien hat sich gemeinsam mit ÖGK, BVAEB, SVS und KFA auf die Neuerrichtung von neun Zentren für die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Wien geeinigt.
Als „Durchbruch in der Gesundheitsversorgung von Kindern in Jugendlichen in Wien“ wurde ein Pilotprojekt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), BVAEB, SVS und KFA sowie der Wiener Ärztekammer in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Dahinter verbirgt sich das Ergebnis von seit einem Jahr laufenden Verhandlungen von Rahmenbedingungen, die eine Errichtung von kindermedizinischen Zentren und Kinder-Primärversorgungseinheiten (Kinder-PVE) möglich machen. Nachdem in den letzten Jahren die Versorgungsangebote im kassenärztlichen Bereich zurückgegangen waren (von 88 Planstellen sind sechs unbesetzt), möchte man damit die kindermedizinische Versorgung durch niedergelassene Kassenärztinnen und -ärzte wieder stärken.
Konkret sind neun Standorte, verteilt über die drei Versorgungsregionen Wiens, geplant, in denen Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde die Möglichkeit haben, in interdisziplinären Teams zusammenzuarbeiten. Die kindermedizinischen Zentren können bereits von mindestens zwei Fachärztinnen und -ärzten betrieben werden. Dazu kommen obligat Stellen für Ordinationsassistent:innen und diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie zwei weitere Berufsgruppen, die je nach Bedarf aus den Bereichen Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung, klinische Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie stammen können. Die Öffnungszeiten dieser Zentren müssen 40 (bzw. optional 45) Wochenstunden von Montag bis Freitag betragen. In den Kinder-PVE müssen sich zumindest drei Fachärztinnen und -ärzte zusammenschließen und mindestens vier weitere Berufsgruppen anstellen. Das Pilotprojekt läuft für fünf Jahre. In dieser Zeit müssen alle Zentren zu PVE werden. Alle Leistungen, die in diesen Einrichtungen erbracht werden, werden von den beteiligten Kassen bezahlt. Es ist allerdings auch – wie in anderen PVE – möglich, zusätzlich als Privatärztin/-arzt zu arbeiten.