21. Okt. 2020

Apothekerkammer peilt Impfungen in ausgewählten Apotheken an

Die Österreichische Apothekerkammer begrüßt den bevorstehenden Start des e-Impfpasses als „zentrales Tool“, um die Prävention von Infektionskrankheiten zu verbessern. Das gelte auch für eine Impfung gegen COVID-19, sobald sie zur Verfügung steht. Außerdem arbeitet die Kammer daran, dass „in naher Zukunft“ Apotheker in ausgewählten Apotheken impfen dürfen.

Ältere Frau weigert sich, eine Grippeimpfung zu erhalten. Eine Ärztin oder Apothekerin verabreicht den Schuss.
SDI Productions

Die Standesvertretung spricht von einer „Win-win-Situation“, von der alle – Individualpatient, Bevölkerung, Apotheker, Arzt, Gesundheitssystem – profitieren würden: „Der e-Impfpass stellt ein zentrales Tool zur Verkleinerung der Impfdefizite in Österreich sowie zur Verbesserung der Prävention von Infektionskrankheiten in der Bevölkerung dar“, erklärte Mag. Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer, in einer Aussendung am 19.10.2020.

Entlastung für niedergelassene Ärzte

Seit jeher führten Apotheker in ihrer Funktion als niederschwellige Gesundheitseinrichtung „in großer Anzahl professionelle Impfberatungen“ durch. Wurstbauer erinnert daran, dass insbesondere auch jene Kunden, die Apotheken zu Impffragen konsultierten, die etwa aus Zeitgründen keine Arztpraxis aufsuchen können, keinen Arzt erreichen oder sich einen raschen Überblick über ihren Impfstatus verschaffen wollen. Auch würden Impfberatungen in Apotheken maßgeblich zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte beitragen.

Es bestehe zweifelsohne auch ein erhebliches öffentliches Interesse, die Bevölkerung durch Apotheken über durchzuführende Impfungen und deren Wirkungen und Nebenwirkungen, Warnhinweise und Kontraindikationen der jeweiligen Impfstoffe zu informieren. „Keine andere Berufsgruppe besitzt so viel Expertise bei Impfstoffen, deren Wirkungen sowie unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen wie die Apothekerinnen und Apotheker“, weiß Wurstbauer.

Apothekerliches Leistungsspektrum erweitern

Außerdem: „Wir arbeiten daran, dass es in naher Zukunft Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein wird, in ausgewählten Apotheken Impfungen vorzunehmen“, informiert der Apothekerkammer-Vizepräsident. Damit gehe eine signifikante Erweiterung des apothekerlichen Leistungsspektrums einher, die direkt den Patienten zugute komme.

Für Wurstbauer führt kein Weg am e-Impfpass vorbei, der die Papier-Impfpässe ablösen soll und im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA realisiert wird. Die Papiervariante könne heute mit den Anforderungen an ein modernes Gesundheitsvorsorgeinstrument nicht mehr Schritt halten.

Rechtliche Grundlagen für e-Impfpass

Einen Tag zuvor, am 18.10.2020, gab Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bekannt, dass die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Impfpass geschaffen worden seien: Durch eine Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz, die am 15.10.2020 in Kraft getreten ist, sowie durch die eben erlassene e-Health-Verordnung, die für das Pilotprojekt die erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage schafft und die zu verwendenden technisch-organisatorischen Standards definiert.

Als Ziel des in Kürze startenden Pilotprojektes gibt Anschober an, in einem ersten Schritt die Papierdokumentation durch die elektronische Dokumentation zu ersetzen. Anhand der Grippeimpfung sollen Anwendbarkeit, Akzeptanz sowie die Funktionalität der ersten technischen Lösungen einem Praxistest unterzogen werden. Parallel werden laut Gesundheitsminister bereits weitere technische Umsetzungsschritte wie die Integration in die Arztsoftware oder die Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche für Bürger, z.B. mittels App-Lösung, geprüft.

Grippeimpfung als erster Praxistest

Dadurch könnten „rechtzeitig wertvolle Erkenntnisse“ für den 2021 erwarteten COVID-19-Impfstoff gewonnen werden: „Der e-Impfpass ist ein wichtiges Instrument, das wir aufgrund der Corona-Krise vorgezogen haben.“ Über diese Wichtigkeit bestehe ein breiter Konsens – nicht nur zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, sondern auch innerhalb der Bevölkerung, der Ärzteschaft und über die „meisten Parteigrenzen“ hinweg.

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Pilotierung geschaffen seien, liege es an allen Beteiligten mit Nachdruck und Engagement an der Umsetzung zu arbeiten und diese vorantreiben. „Nur so können wir aus einem großartigen Pilotprojekt bis zum Eintreffen der COVID-19-Impfungen eine funktionierende, anwenderfreundliche und breit akzeptierte e-Impfpass-Gesamtlösung schafften“, sagt Anschober.

Erinnerungsfunktion geplant

Die Pilotierungen würden in den Bundesländern vorerst schrittweise in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen bei einzelnen Anbietern starten. Im Vollausbau soll der e-Impfpass durch die vollständige Erfassung von Impfungen im Impfregister unter strengsten Auflagen des Datenschutzes eine schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen bieten. Die „wertvollen Erkenntnisse zu Durchimpfungsraten“ würden eine weitere Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements mit sich bringen. Der e-Impfpass wird laut Anschober dann durch die geplante Erinnerungsfunktion einen weiteren Mehrwert für die Bürger bringen – sobald alle Impfungen im elektronischen Impfpass erfasst werden können.