8. Jän. 2020

Regierungsprogramm: Längere Arbeitszeiten für Ärzte, Bekenntnis zu öffentlichen Apotheken

BILD zu OTS - Brigitte Zarfl Ÿbergibt ihr Amt an den neuen Sozialminister Rudolf Anschober
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Lob und Tadel für Türkis-Grün: Nur sieben von 328 Seiten im Regierungsübereinkommen von ÖVP und Grünen betreffen die Gesundheit. Doch in der Kürze liegt eine scharfe Würze, die bereits – vor allem in puncto Spitalsarbeitszeiten und Hausapotheken – mehreren Ärzte-Vertretern sauer aufstößt.

„Zuhören.“ Den Mitarbeitern, Sozialpartnern und auch der Zivilgesellschaft. Das will der neue Sozial- und Gesundheitsminister Rudi Anschober in der Regierung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Mag. Werner Kogler (Grüne) als Erstes tun, wie der bisherige Grünen-Integrationslandesrat in Oberösterreich in einem Interview mit den „OÖNachrichten“ bekräftigt. Seine Vorgängerin, Mag. Dr. Brigitte Zarfl, drückte ihm nach der Angelobung des Kabinetts Kurz II am 7. Jänner 2020 gleich einen dicken Ordner in die Hand, was es so alles im neuen Ressort durchzuarbeiten gilt.

Freilich wird der Leitfaden seiner Arbeit nicht die Mappe Zarfls sein, sondern das zwischen Türkis und Grün ausverhandelte Regierungsprogramm, das einigen Zündstoff in Sachen Pflege (sechs Seiten) und Gesundheit (sieben Seiten) in sich birgt. In der Pflege ist eine „grundlegende Reform“ geplant, u.a. eine Personaloffensive sowie eine Erweiterung und Flexibilisierung des Ausbildungsangebots gegen den „Pflegekräftemangel“. Alle Pflegeberufe sollen in die Mangelberufsliste aufgenommen werden, Zuwanderer will man mittels Migrants-Care-Programme unterstützen.

Community Nurses in 500 Gemeinden

Neben dem Pflege-Daheim-Bonus und einem pflegefreien Tag pro Monat für pflegende Angehörige ist das „Projekt Community Nurses in 500 Gemeinden“ geplant. Die Gemeindeschwestern sollen zentrale Ansprechpersonen u.a. zur Koordination von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten, medizinischen und sozialen Leistungen sowie zur Koordination von Therapien sein und zudem präventive Hausbesuche ab dem 75. Lebensjahr durchführen. Die Community Nurses kommen auch im Gesundheitskapitel bei der Prävention vor, und zwar unter dem Punkt „Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung“. Weiters will die türkis-grüne Koalition Schulärzte aufwerten, inklusive Verwertung anonymisierter Daten, den Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr einführen und eine „evidenzbasierte Modernisierung der Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Mammascreening, Darmkrebsvorsorge)“ durchführen. Aufgewertet werden sollen auch die Patientenrechte, so ist eine Überprüfung „im Bereich der verschuldensunabhängigen Regelung von Schadensfällen“ geplant.

Facharzt für Allgemeinmedizin kommt

Fix ist, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin und eine „Attraktivierung der Allgemeinmediziner-Ausbildung“ kommen, als Beispiel ist die Finanzierung des Klinisch-Praktischen Jahres angeführt. Viel Interpretationsspielraum lässt folgender Punkt offen: „Ärzteausbildung NEU mit Fokus Allgemeinmedizin“. Weniger undeutlich formuliert ist die „kontinuierliche Ausweitung des bestehenden Angebots an Plätzen für das Medizinstudium und die anschließende Ärzteausbildung“, also doch mehr Studienplätze, wie die ÖVP schon mehrmals gefordert hatte. Ferner sind spezielle Stipendienplätze an öffentlichen Universitäten festgeschrieben, jedoch gekoppelt an „befristete Verpflichtung, in Österreich ärztlich tätig zu sein, wie etwa das ,Landarztstipendium‘“.
Zudem soll es eine „Facharztoffensive“ für Fächer mit Unterversorgung geben, genannt werden dabei Kinderarzt, Augenarzt sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Bei der Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe (u.a. Erweiterung der Kompetenzen) kommen die Community Nurses ein drittes Mal vor: Sie sollen stärker in die gesundheitliche Basisversorgung eingebunden werden.

Wohnortnahe Versorgung

Was die abgestufte, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung betrifft, sollen „Optionenmodelle“, wie etwa Hausärzte-Einschreibemodell oder Einhaltung von Behandlungspfaden wissenschaftlich überprüft werden. Beim Ausbau der Primärversorgung, „die den Bedürfnissen der Versicherten entgegenkommt“, wird als Beispiel die Etablierung von „Allgemeinmedizinischen Akutordinationen vor oder in den Spitälern zur vorgelagerten Versorgung“ angeführt, aber auch der Ausbau von PVE (Primärversorgungseinheiten) und Facharztzentren mit flexiblen Kooperationsmodellen.
Festgeschrieben sind u.a. die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Kassenärzte und die Erweiterung der Vertragsarztmodelle. Eine Ausweitung von Selbstbehalten für Arztbesuche im ASVG soll es nicht geben. Ansonsten ist zur Sozialversicherung im Regierungsprogramm nicht viel zu finden – abgesehen vom Bekenntnis der Bundesregierung zum Prinzip der Selbstverwaltung und eine Evaluierung der sozialen Absicherung der Gruppe der Selbstständigen im Rahmen der Zusammenführung der Träger SVA und SVB zur SVS.

Bei ärztlichen Standesvertretern sorgt aber vor allem folgende Maßnahme zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) für großen Unmut (siehe Reaktionen), wortwörtlich heißt es im Regierungsprogramm:

Schaffung von Rahmenbedingungen, die die ärztliche Versorgung im Spitalsbereich sicherstellen (Arbeitszeitregelungen im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz etc.) (§4 Abs 4b – befristete Verlängerung Opt-out)

Medikamentenversorgung durch öffentliche Apotheken

Apotheken bzw. Apotheker kommen im Gegensatz zum türkis-blauen Regierungsprogramm des durch die Ibiza-Affäre gescheiterten Kabinetts Kurz I (2017–2019) nur ein einziges Mal explizit vor – jedoch inhaltlich gut positioniert:

Bekenntnis zum System der öffentlichen Apotheken zur Medikamentenversorgung für die gesamte Bevölkerung unter Beibehaltung wohnortnaher und praxisorientierter Lösungen

Genau darauf bezieht sich die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, so wie Anschober auch aus Oberösterreich: „Wir begrüßen das im neuen Regierungsprogramm festgeschriebene klare Bekenntnis der Regierung zu einer hochwertigen, flächendeckenden und umfassenden Medikamentenversorgung für die gesamte Bevölkerung durch das bewährte System der öffentlichen Apotheken sowie die Anerkennung und Verankerung der Apothekerschaft als wichtige Säule im Gesundheitssystem.“
Sie gratuliere Anschober, mit dem die neue Bundesregierung ein „überaus engagiertes, pragmatisch agierendes Mitglied mit langjähriger politischer Erfahrung und großer sozialer Kompetenz“ habe, und freue sich auf eine gute, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm und seinem Team.

Psychische Gesundheit und mehr Frauen in Leitungsfunktionen

Die psychische Gesundheit liegt der neuen Bundesregierung ebenfalls am Herzen. Hier ist ein „substanzieller stufenweiser bedarfsorientierter Ausbau der Sachleistungsversorgung“ bis 2024 geplant – mit dem erklärten Ziel „Bedarfsdeckung“. Dass unter den Maßnahmen für eine bessere Frauengesundheit ein „Vorsorgeprogramm zu spezifischen Frauengesundheitsproblemen, insbesondere psychische Gesundheit“ gelistet ist, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, da Anschober in seiner Anamnese ein Burnout im Jahre 2012 gemeistert hat. Ein nicht zu unterschätzender Knochenjob für den nunmehrigen Gesundheitsminister dürften auch die „gezielten Maßnahmen“ zur Förderung der Karrierechancen von Frauen im Gesundheitsbereich und den gesetzlichen Interessenvertretungen mit dem „Ziel der Parität in den Leitungsfunktionen“ werden.

Das Wort „Ärztemangel“ kommt übrigens im 328-seitigen Konvolut auch vor, jedoch nicht im Kapitel Gesundheit, sondern beim Bundesheer (ÖBH): Die Sanitätsversorgung soll unter „Wahrung der medizinischen Eigenversorgung“ des ÖBH, insbesondere zur Beseitigung des Ärztemangels, weiterentwickelt und kosteneffizient optimiert werden.

 

Reaktionen zur geplanten Novelle des KA-AZG

„Hände weg vom KA-AZG“, betont Dr. Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Kurienobmann der angestellten Ärzte in Oberösterreich und Österreich, in einer Aussendung. „Dieses Gesetz wurde 2014 aus gutem Grund abgeändert“, eine Verlängerung des Opt-out (Übergangsregelung) über Juni 2021 hinaus sei „nicht verhandelbar“, die Regierung gefährde damit die Patientensicherheit. Die Arbeitszeiten von Ärzten, die schon jetzt mit höchstem persönlichen Einsatz die aufrechte Versorgung „in Zeiten des Ärztemangels garantieren“, zu verlängern, sei der „völlig falsche Weg“.

Ähnlich Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich: Das KA-AZG stelle eine wichtige Säule des Arbeitnehmerschutzgesetzes für Spitalsärzte dar und sichere für die Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung, „eine Verlängerung der Übergangsregelung zur maximalen Wochenarbeitszeit würde einen klaren Rückschritt darstellen“. OA Dr. Ronald Gallob, Obmann der Kurie Angestellte Ärzte in NÖ ergänzt, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht über alle Spitäler der NÖ Landeskliniken-Holding gerechnet schon jetzt gelungen sei und die Wochenarbeitszeit unter dem bis Mitte 2021 erforderlichen Limit liege.

Die Ärztekammer für Tirol übt ebenfalls Kritik an den Plänen zur Ärztearbeitszeit. Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte in Tirol, wertet die Möglichkeit, die maximale Wochenarbeitszeit der Ärzte auch über den 30. Juni 2021 hinaus auf 55 Stunden auszudehnen, als „Abbau des Arbeitnehmerschutzes“. Sein Präsident Dr. Artur Wechselberger hebt aber auch „zahlreiche positive Aspekte“ des Regierungsprogramms hervor, wie die Möglichkeit, sich bei einem Hausarzt, dem zukünftigen Facharzt für Allgemeinmedizin, im Rahmen eines Einschreibesystems einzutragen. Außerdem fänden sich langjährige Forderungen der Ärzteschaft im Bereich der Prävention, etwa die Aufwertung der Schulärzte, der Eltern-Kind-Pass oder finanzielle und sachliche Anreizsysteme für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

ÖÄK-Präsident Dr. Thomas Szekeres zeigt sich erfreut über die Ernennung Anschobers. Er habe sich den Ruf erarbeitet, „konsequent und hartnäckig für den sozialen Gedanken in der Gesundheitspolitik einzutreten“. Eine ausführliche Einordnung der Punkte im Regierungsprogramm nimmt Szekeres mit Mayer und ÖÄK-Vizepräsident Dr. Johannes Steinhart, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, am Dienstag, 14.1.2020, in einer Pressekonferenz vor.

 

Update: Weitere Reaktionen aus der Apothekerkammer

In einer neuerlichen Aussendung (9.1.2020, Anm.) sieht die Österreichische Apothekerkammer mit Präsidentin Mag. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr neben dem oben zitierten Bekenntnis zur öffentlichen Apotheke zur Medikamentenversorgung auch im folgenden Punkt des Regierungsprogramms eine „tragende Rolle“ der rund 6.200 Apotheker in Österreich: Das Papier spreche von der „Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe“ und einer damit verbundenen „Erweiterung der Kompetenzen und Ermöglichung von bestimmten Versorgungsschritten“.

„Die Apothekerkammer wird ihre Angebote für noch mehr Arzneimittelsicherheit und innovative Dienstleistungen für die Gesundheit der Bevölkerung in die Regierungsarbeit einbringen. Dasselbe gilt für die zukunftsrelevanten Themen Pflege und Prävention, Stichworte Sicherheitscheck und Medikationsanalyse“, ergänzt Apothekerkammer-Vizepräsident Mag. Raimund Podroschko.

„Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran“, lenkt Mag. Christian Wurstbauer, 2. Vizepräsident der Apothekerkammer, den Blick auf die im Regierungsprogramm genannten Punkte e-Medikation, e-Impfpass, e-Rezept und telefonische Erstberatung: „Österreichs Apothekerinnen und Apotheker gehen mit. Wir werden unsere technologische Kompetenz in den nächsten Jahren weiter ausbauen.“ Die im aktuellen Regierungsprogramm enthaltenen Impulse für Wissenschaft und Forschung würden dafür eine wichtige Grundlage darstellen.