4. März 2019

Bereitschaft: „Die Ärztekammern müssen aufwachen“

Bild einer Arzttasche mit Stethoskop.
FOTO: CMANNPHOTO/GETTYIMAGES

In sechs Bundesländern sind Bereitschaftsdienste derzeit nicht verpflichtend. Die jeweiligen Kurien der niedergelassenen Ärzte müssen nun schleunigst entsprechende Verordnungen erlassen. (Medical Tribune 10/19)

Im Burgenland, in der Steiermark, Tirol, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg sind Ärzte derzeit nicht dazu verpflichtet, Bereitschaftsdienste am Wochenende zu machen. In diesen Bundesländern fehlt die entsprechende rechtliche Grundlage, nämlich eine Verordnung durch die Kurie der niedergelassenen Ärzte in der jeweiligen Landes-Ärztekammer. Das ist die Folge eines Verwaltungsgerichtshof-Urteils, nachdem ein steirischer Kassenarzt gegen die von Krankenkasse und Ärztekammer eingeteilten Dienste geklagt hatte („Medical Tribune“ berichtete).

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune