BHB Linz: Angeklagte Ärztin geht in Offensive
Eine auf fahrlässige Tötung angeklagte Assistenzärztin gab dem Spitalsanwalt der Barmherzigen Brüder Linz den Laufpass. Diese könnten nun wegen möglichen Organisationsverschuldens in die Bredouille kommen. (Medical Tribune 48/18)
Update vom 29.11.2018: Zahlensalat rund um Anklage
Für die neue Verteidigerin, Dr. Karin Prutsch, wäre es nicht das erste Mal, dass mächtige Primare auf der Anklagebank landen – und nicht Azubis die alleinige Verantwortung umgehängt bekommen. Nun setzt sie sich für eine junge Assistenzärztin ein, die frühmorgens am 18.11.2016 in der Notfallambulanz (NFA) der Barmherzigen Brüder (BHB) Linz eine vermeintliche „Migräne“-Patientin entlassen hatte, die später an den Folgen einer Aneurysma-Ruptur starb. Die auf fahrlässige Tötung Angeklagte sei damals ohne ius practicandi und erst seit rund zehn Monaten in Ausbildung zur Fachärztin für Neurologie gewesen. „Zu diesem Ausbildungszeitpunkt war für sie subjektiv nicht erkennbar, dass anhand der Anamneseerhebung eine weitere diagnostische Abklärung allenfalls geboten gewesen wäre“, betont die Grazer Anwältin gegenüber Medical Tribune.
Außerdem habe es im Spital keine verbindlichen Leitlinien gegeben, wann ein CT zu machen sei und wann nicht – im Gegensatz dazu aber interne Leitlinien, dass Assistenzärzte (auch ohne ius practicandi) Patienten entlassen können, ohne einen Facharzt beizuziehen. So etwa bei „rezidivierenden Kopfschmerzen mit Remission mit/ohne Therapie und normalem neurologischen Befund“. Die Assistenzärzte sollen auch „angehalten“ worden sein, nur in evidenten Notfällen den Facharzt beizuziehen, deutet Prutsch an. Die damals dokumentierten Diagnosen der NFA: Passagere Kopfschmerzepisode und berichtete passagere Vorfußheberparese DD im Rahmen einer bekannten episodischen Migräne. Neben der Lähmung im Fuß links hatten die Finger 1–4 links gekribbelt, Dauer etwa 15–20 Minuten, die Patientin hatte auch erbrochen. Noch am selben Tag erlitt die 36-jährige Mutter zweier Kinder eine neuerliche Kopfschmerzattacke, brach zusammen und wurde vom Notarzt intubiert in den Neuromed Campus des Kepler Universitätsklinikum eingeliefert.
Doch es war zu spät: subarachnoidale und intrazerebrale Hirnblutungen, massives Ödem, Mediaaneurysma rechts. Zwei Tage später erfolgte die Hirntoddiagnostik. Auch wenn manche die Nase rümpfen: Der tragische Fall wäre gar nicht an die Öffentlichkeit gekommen, hätte ihn nicht die „Kronen Zeitung“ aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft Linz begann zu ermitteln – gegen die Assistenzärztin. Das wiederum rief Medical Tribune auf den Plan, die nach Gesprächen mit Ärzten Recherchen wegen eines möglichen Organisationsverschuldens anstellte. Auch für die Opferanwälte stand und steht ein Organisationsverschulden im Raum. Ein solches wies der damalige Ärztliche Direktor der BHB Linz, Priv.-Doz. Dr. Thomas Müller, „auf das Entschiedenste“ zurück und verwies dabei auf den Bericht der Sanitären Aufsicht der Stadt Linz. Demnach seien alle Prozesse in Ordnung gewesen.
Untergebener prüft Chef
Mittlerweile arbeitet Müller nicht mehr in Linz, sondern in Südtirol, wie eine Internetrecherche ergab. Er ist jetzt Abteilungsleiter des Zentrallabors für Klinische Pathologie im Krankenhaus Bozen. Sein 39-seitiger Lebenslauf, für jeden online einsehbar, weist ein bemerkenswertes Detail auf: Müller war von 2010 bis 2018 Mitglied des Landessanitätsrats für Oberösterreich. Pointiert formuliert: Eine sanitätsrechtlich untergeordnete Behörde verfasste über ein Mitglied der obersten Sanitätsbehörde des Landes einen Prüfbericht. Und so schaut dieser auch aus. Denn nicht nur dessen Fazit – wie Medical Tribune exklusiv berichtet hatte – ist aufklärungsbedürftig. Die Behörde schrieb im Indikativ (nicht Konjunktiv!) und ohne Quellenangabe: „Indem die Befundung im ggst. Fall den grau in der Spalte hinterlegten Bereich betraf, war demzufolge eine Entlassung ohne Facharztbeurteilung selbstständig möglich.“
Der grau hinterlegte Bereich betrifft das auch von Prutsch zitierte Beispiel der „rezidivierenden Kopfschmerzen“. Ein Blick der Amtsärztin der Sanitätsaufsicht in den Bericht der Notfallambulanz hätte genügt, um zu sehen, dass die Arbeitsdiagnose „ischämischer Schlaganfall bzw. TIA“ oder „Kribbelmissempfindungen“ nicht von der Hand zu weisen gewesen wäre. Sie hätte zumindest nachforschen können, ob die Strukturen der NFA so gestaltet sind, dass wichtige Informationen nicht in der Triagekoje hängen bleiben. Zumal auch die Sanitäter bei der Übergabe wegen des „Taubheitsgefühl im Bein“ gleich zweimal den Verdacht auf eine TIA geäußert hatten. Weiters ist der Prüfbericht widersprüchlich, welcher Arzt nun Patienten entlassen darf. So heißt es zuerst, dass über die „Nicht-Aufnahme“ entweder ein Arzt für Allgemeinmedizin oder ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt mit entsprechenden Kenntnissen oder ein ausgebildeter Facharzt entscheide.
Auf derselben Seite steht weiter unten: „Über eine stationäre Aufnahme oder Entlassung entscheidet der Facharzt oder ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Neurologie.“ Ebenfalls nicht nachvollziehbar: Das ärztliche Personal in der NFA (neurologisch) bestehe aus drei Ärzten im verlängerten Dienst (Nachtdienst) an Aufnahmetagen (der 18.11.2016 war einer), davon ein FA/OA, ein „erfahrener“ Assistent und ein oder zwei Turnusärzte, geben die Prüfer an und finden nichts dabei, dass die am besagten Tag diensthabende Assistentin erst seit Jänner 2016 in Ausbildung war. Auch der erste Gutachter spricht von „Inkonsistenzen“ des Notfallambulanzberichts. Selbst bei einer Migräneanamnese hätte man u.a. wegen der motorischen Halbseitenzeichen und des Alters der Patientin an eine sekundäre Kopfschmerzursache denken müssen.
Die Besserung auf eine (vom Turnusarzt verabreichte) i.v.-Schmerzinfusion erlaube keinen Schluss gegen eine symptomatische Ursache. Er räumt aber ein, dass die Diagnose der Ärztin wegen „noch unausgereifter fachärztlicher Kompetenz“ verständlich sei. Und was sagen die Rechtsvertreter des Witwers zu den neuen Entwicklungen? „Es ist nicht ausgeschlossen, dass nun gegen die BHB Linz wegen möglichen Organisationsverschuldens nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ermittelt werden könnte“, meint Opferanwalt Dominik Behr. Sein Kanzleipartner, Dr. Johannes Hintermayr, weist jedoch die Verteidigungslinie, die Patientin wäre „sowieso“ verstorben als „menschenverachtend“ zurück. Die BHB Linz ließen auf Anfrage wissen, dass „die Argumente der weiterhin bei uns beschäftigten Ärztin aufgrund des laufenden Verfahrens“ nicht kommentiert werden könnten.
Wie geht es weiter?
Nach einem Gutachten kam es im Mai 2018 zur Anklage der Ärztin auf fahrlässige Tötung. Mit einem Verhandlungstermin wird aber erst im Jänner 2019 gerechnet. Grund: Die Richterin beantragte für das Hauptverfahren ein weiteres Gutachten.