7. Nov. 2018

Regierung zieht Kassenreform durch

Illustration eines kleinen Arztes vor einem großen Infusionsständer und einem riesigen Sparschwein.
Foto: gettyimages/sorbetto

Die Regierung hat Ende Oktober die umstrittene Kassenreform im Ministerrat beschlossen. Änderungen wurden nur in Teilbereichen vorgenommen. Mit Kritik wird nicht gespart. (Pharmaceutical Tribune 19/18)

„Es ist gelungen“, mit diesen Worten kommentierte Gesundheitsministerin Mag. Beate Hartinger-Klein (FPÖ) den Beschluss der Sozialversicherungsreform im Ministerrat. Kurz zuvor hatte die Regierung den umstrittenen Entwurf zur Kassenreform ohne große Änderungen in Richtung Parlament geschickt. Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger von 21 auf fünf wurde darin ebenso beibehalten wie die Reduktion der Funktionäre zu Ungunsten der Dienstnehmer und die Ablösung des Hauptverbandes durch einen schwächeren Dachverband. Bekräftigt wurde der Vorsatz dadurch, bis 2023 eine Milliarde Euro einsparen zu können. Zuvor war die Regierungsvorlage heftig kritisiert worden. Nicht nur (erwarteterweise) von SPÖ, Arbeiterkammer und Gewerkschaft, sondern auch u.a. vom Rechnungshof (RH) und dem Verfassungsdienst.

So kritisierte Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker u.a. die Darstellung der Kosten und forderte: „Man muss das Spiel mit Zahlen beenden.“ Sie kritisierte auch, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle, weiters sei bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro bis 2023 nicht klar, wie man dazu komme. Außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen. Kraker urgierte daher eine „transparente Darstellung“ und eine seriöse Planung. Der RH kritisierte auch, dass die Zahl der Sozialversicherungsträger nur „nominell“ auf fünf reduziert würde, praktisch bestünden weiter zehn Träger. „Problematisch“ sieht der RH auch die geplante Abschaffung der Kontrollversammlung in den Trägern. Angesichts des hohen Gebarungsvolumens (63,9 Mrd. Euro 2018) „ist ein Kontrollgremium aus der Sicht des RH unbedingt erforderlich“.

Umstrittenes Weisungsrecht

Der Verfassungsdienst wiederum kritisierte, dass künftig die Sozialministerin gegenüber dem künftigen Dachverband bestimmte Weisungen zu erlassen hat. Gemäß Bundesverfassung hätten die Selbstverwaltungskörper jedoch „das Recht, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung frei von Weisungen zu besorgen“. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt ein Weisungsrecht existiert. Verfassungsrechtliche Turbulenzen könnten sich laut Verfassungsdienst auch bei der Zusammenlegung der Bauern- mit der gewerblichen Sozialversicherung bzw. der Eisenbahn/Bergbau-Versicherung mit jener für den öffentlichen Dienst geben, da dies laut Entwurf ohne Änderung des Beitrags- und Leistungsrechts erfolgen soll.

40 Änderungen

In die Gesetzesvorlage eingearbeitet wurden letztendlich 40 Änderungen. So bleibt es zwar dabei, dass in den Gremien von Krankenkasse und Pensionsversicherung die Arbeitnehmer ihre 4/5-Mehrheit verlieren und die Dienstgeber künftig gleich mächtig sein werden. Der Gewerkschaft sei man aber entgegengekommen, indem nun bei wichtigen Entscheidungen eine doppelte statt einer qualifizierten Mehrheit beider Seiten vorgesehen ist. Beibehalten wird auch die vorgesehene Rotation des Vorsitzenden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherung (PV). Im neuen Dachverband sollen die Chefs jährlich zwischen den fünf Trägern wechseln.

Dieser wird wegen der Rotation in ÖGK und PV innerhalb von fünf Jahren sieben verschiedene Köpfe an der Spitze haben. Kritik daran kam u.a. von Hauptverbandsvorsitzenden Dr. Alexander Biach: „Hier geht es nicht darum, irgendwelche Jobs zu erhalten, sondern um eine entscheidungs- und handlungsfähige Sozialversicherung.“ Es gehe nicht um Funktionen, sondern um das Funktionieren des Sozialversicherungssystems. „Wir brauchen eine kontinuierliche Führung, die mit unseren Vertragspartnern rasche Lösungen für die Versicherten liefern kann. Mit sieben Vorsitzenden in fünf Jahren wird das schwer möglich sein“, teilte er in einer Aussendung mit. Ein weiterer heftig kritisierter Punkt war die Übergabe der Beitragsprüfung an den Bund. Hier wurde nun festgelegt, dass die Kassen der Auftraggeber sind und auch einzelne Prüfungen in Unternehmen veranlassen können. Abschwächungen gab es bei den Eignungstests für Kassenfunktionäre. Diese sollen nun drei Jahre Zeit bekommen, dafür zu lernen. Auch die Aufsichtsrechte des Bundes werden nicht ganz so stark ausgeweitet: So kann er Tagesordnungspunkte in den Gremien nicht mehr absetzen, sondern nur noch verschieben.

Zurückgerudert wurde auch ein wenig bei der Übergabe von Aufgaben vom Verwaltungsrat an die geschäftsführenden Büros der Kassen. Nachgearbeitet wird bei der Krankenanstaltenfinanzierung, was den neuen Aufteilungsschlüssel der Gelder nach der Umstrukturierung betrifft. In den einzelnen Bundesländern gehe das Geld durch die Auflösung der Gebietskrankenkassen nicht verloren. Es gebe zwar keinen Ausgleichsfonds mehr, aber die Gesamtverträge liefen weiter, und die Mittel dazu würden den Landesstellen von der ÖGK zugeordnet.

Wie geht es weiter?

Nach dem nun erfolgten Beschluss im Ministerrat soll die Regierungsvorlage am 14. November im Sozialausschuss des Nationalrates behandelt werden. Die Beschlüsse im Nationalratsplenum und im Bundesrat sind für Dezember vorgesehen. Damit kann das Gesetz per 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Mit 1. April 2019 werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiter gesucht. Mit gleichem Datum will die Regierung die verordnete „Ausgabenbremse“ bei den Sozialversicherungen wieder aufheben. Ab 1. Jänner 2020 soll die neue Kassenstruktur dann gültig sein.

Stellungnahme der Apothekerkammer

Die Österreichische Apothekerkammer betonte in ihrer Stellungnahme zur Kassenreform, dass sichergestellt werden muss, dass sämtliche im Rahmen der Strukturreform erwachsenden Kosten keinesfalls zu Lasten der Versicherten und der leistungserbringenden Vertragspartner gehen, sondern aus Bundesmitteln gedeckt werden. Zweifel wurden auch bezüglich des Rotationsprinzips im Vorsitz des Dachverbandes bzw. im Vorsitz der ÖGK und der PV angemeldet. „Dieses Rotationsprinzip bringt organisatorische und sonstige Probleme mit sich und erschwert eine kontinuierliche Arbeitsweise“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Kammer begrüßte weiters die Aufnahme eines Vertreters des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sowie eines Vertreters der Patientenanwaltschaft in die Heilmittel-Evaluierungs- Kommission (HEK). Da der HEK allerdings zwei Vertreter der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und der Ärztekammer sowie nur ein Vertreter der Apothekerkammer angehören, forderte sie die Aufnahme eines zweiten Vertreters der Apothekerkammer in die HEK.