21. Dez. 2022Leitlinie

Tabakerhitzer und E-Zigaretten: „Inkonsistente Datenlage“

Was die aktuelle Leitlinie zum Einsatz von Tabakerhitzern und E-Zigaretten zur Unterstützung für den Rauchstopp bzw. als Mittel zur Schadensminimierung sagt.

MBezvodinskikh/GettyImages

Immer mehr Raucher:innen greifen zu Tabakerhitzern oder E-Zigaretten, um von der Zigarette loszukommen oder ihren Zigarettenkonsum zumindest zu reduzieren. In der aktuellen S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“1 wird diese gelebte Praxis allerdings nicht empfohlen. Bei aufmerksamer Lektüre des Dokuments zeigt sich freilich, dass es bei der Erstellung der S3-Leitlinie in dieser Frage offenbar zu gravierenden Meinungsverschiedenheiten unter den beteiligten Fachgesellschaften gekommen ist – insbesondere zwischen Pneumolog:innen und Suchtmediziner:innen.

Langzeitstudien zu Gesundheitsrisiken fehlen noch

In Bezug auf Tabakerhitzer schreibt die Leitlinie Folgendes fest: Einer systematischen Literaturanalyse von 31 Studien zufolge reduzieren Tabakerhitzer den Gehalt an schädlichen und potenziell schädlichen Schadstoffen um mindestens 62 Prozent und die Partikelmenge um mindestens 75 Prozent. Daher geht das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung davon aus, dass bei einem Umstieg von herkömmlichen Zigaretten auf Tabakerhitzer aufgrund der deutlich reduzierten Schadstofffreisetzung eine Verminderung der gesundheitlichen Risiken zu erwarten sei, sofern auf den Konsum anderer Tabakprodukte gänzlich verzichtet wird. Laut der Leitlinie ist aber eine Abschätzung und Bewertung der verbleibenden Risiken für tabakbedingte Erkrankungen derzeit noch nicht möglich. So fehlt es bislang an unabhängigen und vor allem auch Langzeitstudien, um ableiten zu können, inwieweit sich die Reduktion in der Exposition mit Schadstoffen auch in verminderte Gesundheitsrisiken übertragen lässt. Die in der S3-Leitlinie formulierte Conclusio: „In der Zusammenschau verfügbarer Daten kann daher bisher keine Empfehlung zum Einsatz von Tabakerhitzern zur Schadensminderung abgeleitet werden.“

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