20. Feb. 2025Gastkommentar VAAÖ

Fortbildungsverpflichtung: Pflicht oder Privileg?

Fortbildung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern die Basis für die Zukunft unseres Berufsstandes. Das gilt auch und insbesondere für junge Kolleginnen und Kollegen.

Vor Kurzem ist in Österreich eine neue Fortbildungsverpflichtung für Apotheker:innen in Kraft getreten. Innerhalb von drei Jahren müssen 150 Fortbildungspunkte gesammelt werden – eine Maßnahme, die für manche wie eine zusätzliche Belastung erscheinen mag, insbesondere für jene, die frisch von der Universität kommen oder gerade ihr Aspirantenjahr absolviert haben. Aber ist das wirklich so? Die klare Antwort: Nein.

Gerade in einer Zeit, in der Arzneimitteltherapien immer individueller werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse rapide auf den Markt kommen und die Patientenbetreuung stetig komplexer wird, ist es essenziell, stets am neuesten Stand zu bleiben.

Die Verpflichtung sieht vor, dass alle Apotheker:innen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren insgesamt 150 Fortbildungspunkte erwerben. Dabei entspricht ein Punkt 30 Minuten Fortbildung. Der Nachweis über die absolvierte Fortbildung erfolgt durch eine dokumentierte Teilnahmebestätigung oder Selbstdokumentation.

Wir vom VAAÖ haben bei den Verhandlungen streng darauf geachtet, dass diese Punkteanzahl von jeder Kollegin, jedem Kollegen mit einem überschaubaren Aufwand erreicht werden kann. Mit der neuen Regelung ist uns das gelungen.

Fair & individuell

Gerade für junge Apotheker:innen mag die neue Verpflichtung zunächst nach einer Herausforderung klingen. Schließlich haben sie erst vor Kurzem ihr Studium absolviert, das Aspirantenjahr gemeistert und die Aspirantenprüfung hinter sich gebracht – und nun müssen sie sich gleich wieder mit einer neuen Verpflichtung auseinandersetzen. Doch die neue Regelung ist fair gestaltet und bietet viel Spielraum zur individuellen Gestaltung der Fortbildung.

  • Schonfrist bis 30. Juni 2027: Während der Einführungsphase gibt es keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen, falls die Punkte nicht vollständig erreicht werden.
  • Freistellung und Kostenersatz: Dank einer kollektivvertraglichen Regelung gibt es für angestellte Apotheker:innen eine bezahlte Dienstfreistellung für die Fortbildungsverpflichtung sowie einen jährlichen Kostenersatz von bis zu 200 Euro für Teilnahmegebühren.
  • Berufspausen berücksichtigt: Wer länger als drei Monate - z. B. durch Karenz oder Krankheit - begründet pausiert, für den ruht die Fortbildungsverpflichtung automatisch.
  • Keine Übertragbarkeit von Punkten: Wer mehr als 150 Punkte sammelt, kann diese leider nicht auf den nächsten Zeitraum übertragen.

Wichtig für die „Jungen“

Es gibt immer wieder Stimmen, die die Notwendigkeit einer Fortbildungsverpflichtung für Jungpharmazeut:innen infrage stellen. Schließlich haben sie ihr Wissen gerade erst an der Universität erworben und im Aspirantenjahr vertieft. Warum also gleich wieder Fortbildung? Die Antwort ist einfach: Weil Stillstand Rückschritt bedeutet.

Sicherheit und Kompetenz in der Patientenberatung
Arzneimitteltherapien entwickeln sich rasant weiter, neue Medikamente kommen auf den Markt, Leitlinien ändern sich. Gerade Jungpharmazeut:innen profitieren enorm davon, sich früh an eine kontinuierliche Fortbildung zu gewöhnen – denn es bedeutet, sich auch langfristig sicher in der Beratung zu fühlen.

Karrierevorteil durch Spezialisierung
Wer sich regelmäßig weiterbildet, kann sich gezielt in Fachgebieten spezialisieren und sich damit wichtige Karriereschritte erleichtern. Gerade für junge Apotheker:innen, die sich in Richtung Klinische Pharmazie, Medikationsmanagement oder pharmazeutische Dienstleistungen orientieren möchten, ist die Fortbildungspflicht eine wertvolle Möglichkeit, sich gezielt zu positionieren.

Netzwerk und Austausch mit Kolleg:innen
Präsenzfortbildungen ermöglichen nicht nur den Erwerb von Wissen, sondern auch den Aufbau eines professionellen Netzwerks. Der Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen kann wertvolle Tipps und Perspektiven liefern.

Die verpflichtende Fortbildung ist also kein überflüssiges Regulativ, sondern eine Investition in die Zukunft unseres Berufsstandes. Sie stellt sicher, dass wir als Apotheker:innen unser Wissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten und damit die bestmögliche Versorgung für unsere Patient:innen gewährleisten. Und letztlich ist das doch genau das, wofür wir diesen Beruf gewählt haben.

Kompetente Ansprechpartner:innen

Die Young Pharmacists sowie die Rechtsabteilung des VAAÖ sind auch dafür kompetente Ansprechpartner. Als Präsident der Austrian Young Pharmacists ist es mir ein Anliegen, allen jungen Apotheker:innen zu vermitteln, dass Fortbildung keine Belastung, sondern eine Chance ist. Wer Fragen zur neuen Regelung hat, wer Unterstützung bei der Auswahl passender Fortbildungen benötigt oder wer sich einfach mit Gleichgesinnten austauschen möchte – die Young Pharmacists haben immer ein offenes Ohr und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Rechtsabteilung des VAAÖ erreichen Sie unter rechtsberatung@vaaoe.at oder 01/404 14 411, die Young Pharmacists unter youngpharmacists@vaaoe.at oder +43 676 50 79 645. 

Diese Fortbildungen sind anrechenbar

Um die 150 Punkte zu erreichen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Akkreditierte und approbierte Fortbildungen – bis zu 150 Punkte

  • Mindestens 45 Punkte müssen aus pharmazeutisch akkreditierten Fortbildungen (AFP) stammen.
  • Mindestens 16 dieser Punkte müssen in Präsenz erworben werden.
  • Der Rest kann flexibel durch Online-Veranstaltungen oder andere Formate absolviert werden.

Selbststudium pharmazeutischer oder medizinischer Fachliteratur – maximal 54 Punkte

Das Selbststudium kann bis zu 54 Punkte umfassen, ist aber an bestimmte Bedingungen gebunden:

  • Keine Lernerfolgskontrolle erforderlich, aber eine Selbstdokumentation ist notwendig.
  • Maximal 4 Punkte pro Fachzeitschriften-Ausgabe können angerechnet werden.
  • Diese Punkte sind nicht anrechenbar auf die Mindestanforderung für akkreditierte Fortbildungen.

Individuelle Fortbildungen – maximal 24 Punkte

  • Hierzu zählen Veranstaltungen oder Lernformate, die individuell organisiert wurden.
  • Auch hier ist eine Selbstdokumentation erforderlich.
  • Diese Punkte können nicht auf die 45 Pflichtpunkte für akkreditierte Fortbildungen angerechnet werden.

Um die 150 Punkte zu erreichen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Akkreditierte und approbierte Fortbildungen – bis zu 150 Punkte

  • Mindestens 45 Punkte müssen aus pharmazeutisch akkreditierten Fortbildungen (AFP) stammen.
  • Mindestens 16 dieser Punkte müssen in Präsenz erworben werden.
  • Der Rest kann flexibel durch Online-Veranstaltungen oder andere Formate absolviert werden.

Selbststudium pharmazeutischer oder medizinischer Fachliteratur – maximal 54 Punkte

Das Selbststudium kann bis zu 54 Punkte umfassen, ist aber an bestimmte Bedingungen gebunden:

  • Keine Lernerfolgskontrolle erforderlich, aber eine Selbstdokumentation ist notwendig.
  • Maximal 4 Punkte pro Fachzeitschriften-Ausgabe können angerechnet werden.
  • Diese Punkte sind nicht anrechenbar auf die Mindestanforderung für akkreditierte Fortbildungen.

Individuelle Fortbildungen – maximal 24 Punkte

  • Hierzu zählen Veranstaltungen oder Lernformate, die individuell organisiert wurden.
  • Auch hier ist eine Selbstdokumentation erforderlich.
  • Diese Punkte können nicht auf die 45 Pflichtpunkte für akkreditierte Fortbildungen angerechnet werden.